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Motorrad-WM: News

MotoGP-Reglement 2017 veröffentlicht

Das Reglement für die MotoGP-WM 2017 wurde bekanntgegeben: Aerodynamik-Upgrades müssen künftig genau geplant und abgenommen werden.

Bildquelle: Yamaha Racing

Der Motorradweltverband FIM hat weitreichenden Änderungen bei der Aerodynamik in Schriftform gebracht und eine vorläufige Version des Reglements für die MotoGP-WM-Saison 2017 veröffentlicht. Mit Spannung war erwartet worden, wie viele Upgrades der Verkleidung und der Schutzbleche noch erlaubt sein würden. Die Antwort: Nur noch eines pro Saison. Zudem muss die Verkleidung vorher vom Technikchef der MotoGP-WM abgenommen werden.

Mit dieser Homologation soll ausgeschlossen werden, dass Winglets durch eine etwaige Lücke im Reglement trotz eines Verbots genutzt werden. Vor Saisonbeginn muss das gesamte Aeropaket homologiert werden, das in den beiden genannten Bereichen nur ein Mal modifiziert werden darf. Die Fahrer können also mit maximal zwei Aerovarianten pro Saison antreten. Die Benutzung der ursprünglich homologierten Teile bleibt aber auch nach dem Einreichen eines Upgrades erlaubt.

Eine Neuerung, die im Vorfeld nicht durchgesickert war, betrifft die Verwendung von Verkleidungen des Jahres 2016. Neben der neuen Aerodynamik kann zu Saisonbeginn auch eine Vorjahresverkleidung genutzt werden, sofern sie dem neuen Reglement entspricht, also keine Winglets aufweist. Wird während der Saison ein Upgrade gebracht, muss das Team entweder auf die Vorjahres- oder eine frühere 2017er-Aerodynamik verzichten – es bleibt also bei zwei möglichen Varianten, die genutzt werden dürfen: entweder Upgrade und alte Verkleidung (2016) oder Upgrade und frühere Aerodynamik (2017). Dieser Passus gilt nur für diese Saison.

Eckpunkte des neuen Aerodynamik-Reglements:

• Die Homologation bezieht sich nur auf einzelne Fahrer; d.h. unterschiedliche Fahrer dürfen unterschiedliche Varianten homologieren lassen, aber während der Saison auch nur ihre eigenen zwei verwenden.

• Satellitenteams dürfen die Weiterentwicklungen der Werksteams nutzen.

• Aus Verkleidung und Schutzblechen dürfen keine Zwitter aus ursprünglicher und neuer Homologation konstruiert bzw. verwendet werden; es ist aber möglich, ein altes Schutzblech und eine neue Verkleidung (oder umgekehrt) einzusetzen.

• Es darf Material entfernt, z.B. durch das Bohren von Löchern zum Feintuning, aber nicht hinzugefügt werden.

• Beschluss der "Lex KTM": Ein Hersteller darf in seinem ersten Jahr unendlich viele Varianten homologieren.

• Die Regeln zum Motoradwechsel bei Regenrennen wurden endgültig festgeschrieben: Vier Mechaniker, der Gang muss vom Fahrer eingelegt werden.

Zudem wurden die Regeln zur Verwendung der einheitlichen, seit 2016 vorgeschriebenen Motorsoftware verfeinert. Änderungen an der Software müssen künftig wie vorgesehen einstimmig von allen Herstellern abgesegnet werden. Die Änderung von Mappingparametern darf nicht von der Box aus ferngesteuert werden, solange sich das Motorrad auf der Strecke befindet. Einzig der Fahrer darf zwischen solche Einstellungen wechseln, wenn sich das Motorrad außerhalb der Boxenanlage aufhält.

Hybridsysteme präventiv verboten

Ein Passus für die Beschreibung der eingesetzten Fahrzeuge wurde angepasst: Es handelt sich um "Fahrzeuge mit zwei Reifen in einer Reihe, die nur von einem Verbrennungsmotor angetrieben und von einem Fahrer kontrolliert werden". Damit soll der Verwendung von Energierückgewinnungssystemen schon von vornherein ein Riegel vorgeschoben werden.

Erstmals geregelt ist der Umgang mit untergewichtigen Motorrädern durch Beschädigungen: Künftig ist es Teammitgliedern erlaubt, den Urzustand des Motorrads unter Aufsicht wiederherzustellen, um Beschädigungen zu reparieren. Das betrifft das Nachfüllen von Flüssigkeiten oder das Restaurieren beschädigter Außenteile am Motorrad, sollte es andernfalls das Mindestgewicht aufgrund der Beschädigungen nicht erreichen. Auch der Auspuff darf getauscht werden, sollte das Motorrad aufgrund von Beschädigungen die Lärmgrenze überschreiten.

Weitere Regeländerungen:

• Verbot von Streckenbesichtigungen per Motorroller am Donnerstag vor dem Rennen; nur noch Gehen, Laufen oder Fahrradfahren ist erlaubt.

• Pro Wochenende sind maximal zehn Vorderreifen (fünf pro Mischung) sowie maximal zwölf Hinterreifen (sechs von Mischung A, fünf von Mischung B und vier von Mischung C) zulässig.

• Fahrer, die am Q2 teilnehmen, erhalten einen zusätzlichen Hinterreifen der weichsten Mischung, müssen dafür jedoch einen härteren abgeben; es bleibt also bei zwölf Pneus.

• Reifendrucksensoren werden Pflicht.

• Ab 2018 sind Airbags in der Lederkombi Pflicht.

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