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SUV zu breit für linke Autobahn-Baustellenspur

Rechtsfahrgebot

Bei einer Breite von mehr als zwei Metern (Österreich: 2,10 Metern) hat ein SUV auf der linken Spur einer Autobahnbaustelle nichts zu suchen.

mid/wal; Foto: Goslar-Iinstitut

Für manchen SUV-Fan kann das Fahrzeug nicht breit und bullig genug sein. Doch der trutzige Fahrzeug-Auftritt besitzt empfindliche Nachteile - auch rechtliche. Rund 70 Prozent aller neu zugelassenen Automobile weisen inzwischen eine Fahrzeugbreite von mehr als zwei Metern auf, wie der ADAC feststellte.

Aber sie alle haben ein paar dicke Probleme: Zum Beispiel sind sie zu breit für die verengten linken Spuren von Autobahnbaustellen. In Deutschland ist man das bereits ab zwei Metern Fahrzeugbreite inklusive Rückspiegel, in Österreich seit 2015 ab 2,10 Metern.

Viele Autofahrer ignorieren dennoch - wissentlich oder unwissentlich - die vorgegebene Maximalbreite und riskieren lieber ein Bußgeld, teilt das Goslar-Institut der Versicherung HUK Coburg mit. Diese Fahrer übersehen allerdings, dass bei einem Unfall der Kasko-Schutz ihrer Versicherung durch die Überbreite des Autos eingeschränkt werden kann. Zudem droht ihnen wegen Mitschuld, dass die gegnerische Haftpflicht-Versicherung ihren Schadenersatz einschränkt - was dann um ein Vielfaches teurer kommt als die Verwaltungsstrafe.

Darum raten Experten Autofahrern, sich genau über die Breite des eigenen Fahrzeugs zu informieren. Dazu reicht demnach nicht der einfache Blick in die Fahrzeugpapiere. Denn darin ist in der Regel lediglich die Karosseriebreite ohne Außenspiegel aufgeführt. Diese Rückspiegel zählen aber mit zur tatsächlichen Fahrzeugbreite, die für die Autobahn-Engstelle entscheidend ist. Vor dem Hintergrund kann es im Zweifel sogar sinnvoll sein, selbst nachzumessen, empfehlen die Fachleute. Denn bekanntlich schützt Unkenntnis vor Schaden nicht.

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