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Das ist bei neuen Felgen und Reifen technisch und rechtlich zu beachten

Nichts verbessert das Auftreten eines Autos so schnell und nachhaltig wie ein neuer Satz Räder. Wer dabei aber auf der sicheren Seite bleiben will – rechtlich sowie tatsächlich in Sachen Betriebssicherheit – sollte sich mit dem Fachvokabular auskennen und die Zusammenhänge verstehen. Hier ein Überblick, geltend für die aktuelle Situation in Österreich.

(Advertorial)

Technische Basics

Neue Felgen und Reifen für ein Auto bedeuten in der Praxis freilich deutlich mehr als eine bloße Veränderung des Looks. Auch technisch tut sich dabei eventuell so einiges: Welche Einpresstiefe und Maulweite die Felgen aufweisen sowie welche Reifengröße montiert wird, beeinflusst gegebenenfalls nicht nur die für Traktion und Grip essentielle Auflagefläche, sondern auch den Abrollumfang, die Spurweite und die Bodenfreiheit. Und das wiederum kann alles maßgebliche Einflüsse auf das Handling eures Autos haben – in positiver und negativer Hinsicht. Außerdem muss das Rad natürlich ganz schlicht und ergreifend montiert werden können. Hier ein paar Begriffserklärungen, die für all das wichtig sind:

Abrollumfang

Der Abrollumfang bezeichnet die Strecke, die ein Rad bei einer Umdrehung schlupffrei zurücklegt. Dieser Wert für die ab Werk montierten Standardräder wiederum liefert die Basis für die Geschwindigkeitsanzeige in eurem Auto. Heißt: ändert sich der Abrollumfang eurer Räder, kommt es zu einer Abweichung von angezeigter und tatsächlich gefahrener Geschwindigkeit. Weicht zudem der Abrollumfang auf der vorder- und Hinterachse zu stark voneinander ab, könnte es zu Fehlfunktionen bei den elektronischen Assistenzsystemen wie der Antischlupfregellung oder dem Stabilitätsprogramm kommen.

Einpresstiefe (ET)

Sie bezeichnet den Abstand zwischen Radmitte und Radanschlussfläche und wird in Millimeter angegeben. Liegt die Anlagefläche tiefer als die Radmitte (negativer Wert), ergibt das eine höhere Spurweite, umgekehrt ergibt sich bei positiven Werten eine Verringerung der Spurweite. Heißt: Beträgt die ET einer bereits montierten Felge 30, steht das Rad bei einer neuen Felge mit einer ET von 20 einen Zentimeter weiter aus dem Radkasten heraus – rückt also 10 Millimeter weiter nach außen. Das bedeutet eine Spurweitenveränderung (siehe weiter unten) von zwei Zentimetern.

Zusatzanmerkung Spurplatten:
Folgerichtig verringern Spurplatten ebenfalls die Einpresstiefe. Wird also bei einer Felge mit einer ET 30 eine 1cm dicke Spurplatte montiert beträgt die Einpresstiefe nachher 20.

Lochkreis

Der Lochkreis gibt die Anzahl und den Abstand der Gewindelöcher an. Die Zahl der Löcher bestimmt dabei die Zahl der Radschrauben oder Muttern, mit denen das Rad an der Radnabe montiert wird. Beispielsweise 5×112 steht für 5 Schraubenlöcher auf einem Lochkreis-Durchmesser von 112 mm.

Reifengröße

Die Reifengröße setzt sich aus der Breite und der Höhe des Reifens sowie dem Felgendurchmesser zusammen. Welche Reifengröße auf das Auto passt, steht im Typenschein, dem Fahrzeugschein oder im Gutachten des Radherstellers. Dabei bezieht sich die Größe auf einen mit Luft gefüllten, aber unbelasteten Reifen.
Wird zum Beispiel die Größe „245/40 R20“ angegeben, so beträgt die Breite 245 mm, die Höhe 40 % der Breite von 245 mm und der Innendurchmesser 20 Zoll.

PS: Ist das Verhältnis von Reifenhöhe zu Reifenbreite geringer als 80 %, so wird von Niederquerschnittsreifen gesprochen.

RDKS

Seit November 2014 ist ein RDKS, genauer gesagt, ein Reifendruckkontrollsystem in jedem Neuwagen Vorschrift. Es kann auch im Englischen mit TPMS (tyre pressure monitoring system) abgekürzt werden und dient zur Reifendrucküberwachung. Reifendruckprobleme können dem Fahrer sofort angezeigt werden, wodurch die Fahrsicherheit erhöht und Unfälle verhindert werden können. Außerdem hilft das RDKS Treibstoff zu sparen.
Es gibt zwei Arten von RDKS, das indirekte und das direkte. Während das indirekte die vorhandenen Sensoren des ESP/ABS nutzt, werden im direkten RDKS zusätzliche Drucksensoren in den Rädern verbaut. Das sorgt für eine noch genauere Messung.

Spur

Die Spur ist die (für das Spurhalten bedeutsame) Stellung von linkem und rechtem Rad zueinander – nicht ganz parallel in Fahrtrichtung. Eine falsch eingestellte Spur ist häufig der Grund für einen übermäßigen, einseitigen Reifenverschleiß und schlechtes Kurvenverhalten. Die Spurweite wiederum beschreibt den Abstand zwischen den beiden Radaufstandspunkten einer Achse.

Rechtliche Einschränkungen

Darum, was bei einem Auto eingetragen werden muss und was nicht, ranken sich zahlreiche Mythen und Halbwahrheiten durchs Internet. Die traurige Wahrheit für Österreich: Tatsächlich eintragungsfreie Umbauten kann man an zwei Händen abzählen: Scheibentönungsfolien (mit Einschränkungen), Typidente bzw. technisch gleichwertige Austauschteile, Abgasanlagen bzw. Auspuffanlagen mit (fahrzeugspezifischer) E-Nummer sowie Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und Anhängerkupplungen mit E-Prüfzeichen. Und bei den Rädern? Hier muss nur bei in den Fahrzeugdokumenten freigegebenen Felgen und Reifen (Serienfelgen des Fahrzeugherstellers) keine Typisierung vorgenommen werden. Alle anderen Räder müssen eingetragen werden – auch wenn sie die exakt selbe Dimension aufweisen wie die Serienfelgen!

Einzige Ausnahme: Räder die für das betroffene Fahrzeug eine Freigabe nach ECE-Richtlinie 124 haben. Diese sind allerdings aufgrund des hohen Aufwands recht selten. Renommierte, große Hersteller wie Alcar haben aber bereits einige im Programm und bieten in ihren 3D Konfiguratoren auch entsprechende Filter-Möglichkeiten an.

Wichtig: Diese Räder müssen zwar nicht eingetragen werden, die entsprechenden Dokumente müssen aber dennoch stets mitgeführt werden.

„Und was wenn nicht?“

… hören wir euch denken. Die Antwort ist einfach: Ihr seid mit einem Auto unterwegs, das vor dem Gesetz (§ 33 im Kraftfahrgesetz Österreich (KFG 1967)) nicht mehr verkehrs- und betriebssicher ist. Und das ist wiederum die Grundvoraussetzung für die gültige Zulassung eures Fahrzeugs und den dazugehörigen Versicherungsschutz. Heißt: Bei einer Polizeikontrolle mit versierten und aufmerksamen Beamten drohen Strafen. Aber schlimmer noch: Im Falle eines Unfalles – auch wenn ihr ihn nicht verursacht habt und eigentlich vollkommen unschuldig daran seid – stehen die Chancen gut, dass die Versicherungen sich zu euren Ungunsten schadlos halten können. Ihr bleibt dann also auf den gesamten Kosten sitzen.

Voraussetzungen für eine Eintragung

Grundvoraussetzung für eine Eintragung ist ein Gutachten, aus dem hervorgeht, dass diese Rad/Reifenkombination auf das betreffende Fahrzeug montiert werden darf und dass eine Festigkeitsprüfung durchgeführt wurde. Solche Gutachten werden von den Felgenherstellern in der Regel beim TÜV in Auftrag gegeben und den Kunden entsprechend zur Verfügung gestellt (mehr dazu in unserem Artikel zur Entstehung einer Felge, hier!).

Allerdings ist ein solches Gutachten noch kein Freifahrtsschein. Dieses allein ändert nämlich nichts an den grundsätzlichen Einschränkungen für die Eintragung:

Radabdeckung:

Das gesamte Rad (Reifen und Felge) ist im Bereich 30° vor und 50° nach der Radmittelachse komplett abzudecken. Eine solche Abdeckung ist natürlich im Idealfall bereits durch die Karosserie selbst gegeben. Reicht das nicht, können kleine Gummilaschen in die Radkästen montiert werden (wird oft bereits auch Herstellerseitig getan) oder der Radkasten verbreitert (gezogen) erden.

Freigängigkeit und Abstände:

In voll eingefedertem Zustand und bei maximalem Einschlag müssen rund um den gesamten Reifen noch 10 mm Platz im Radkasten vorhanden sein – dies wird in den Prüfstellen mittels einem dicken Faden kontrolliert, der um das Rad gefädelt wird und ohne Widerstand „durchflutschen“ muss. Zudem ist darauf zu achten, dass der Minimalabstand von 3mm zwischen Bremsscheibe/Bremszange und Felgenteilen (auch Wuchtgewichte) gegeben ist.

Auflagen:

In der Regel wird in jedem Gutachten bereits eine mehr oder minder große Anzahl an Auflagen für jedes Fahrzeug angeführt. Jede einzelne davon wird im Rahmen der Eintragung überprüft und muss eingehalten werden. Das betrifft häufig Dinge wie die zu verwendenden Schrauben (also deren Form und Länge), ob und welche Zentrierringe verwendet werden müssen, welche Reifendimensionen als passend befunden wurden und welche Modifikationen am Fahrzeug eventuell sonst nötig sind um den gefahr- und problemlosen Gebrauch der Felgen zu gewährleisten.

Und wenn es kein Gutachten gibt?

Dann muss man selbst für ein solches sorgen – also beispielsweise eigens einen Termin beim TÜV vereinbaren, auf dass ein unabhängiger Sachverständiger dort all die sehr detaillierten Bedingungen überprüft, die zur Ausstellung eines Gutachtens von Nöten sind. Dafür werden mehrere hundert Euro fällig … und nachher müsst ihr trotzdem noch für die Eintragung selbst zu einer der zahlreichen Landesprüfstellen, in denen sodann die eigentliche Überprüfung und Eintragung erfolgt – und weitere 26 Euro bezahlt werden müssen.

Diese Unterlagen braucht ihr bei der Landesprüfstelle:

  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
    • Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Bestätigung der Fachwerkstätte über den sach- und fachgerechten Umbau
  • Eventuell Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • Eventuell Ziviltechnikergutachten oder Gutachten einer staatlich autorisierten Prüfstelle
  • Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
  • Bei Vertretung: Vollmacht

 

FAZIT

In manchen Köpfen ist die Montage anderer Felgen und Reifen ja eigentlich keine große Sache. Ein gefährlicher Irrglaube, der der unglaublich wichtigen Rolle der Räder kaum gerecht wird. Ja, die Auflagen dafür, was erlaubt ist und was nicht, sind in Sachen Felgen und Reifen in Österreich deutlich strenger als in vielen anderen Regionen der Welt. Und ja: Ob das immer gerechtfertigt und bis auf den letzten Millimeter betrachtet sinnvoll ist, ist umstritten. Dennoch sollte man zurecht gerade bei dem Bauteil, das den Kontakt von Auto zu Straße herstellt, keinesfalls zu sorglos vorgehen. Also haltet euch an die Regeln und lasst neue Räder immer eintragen. Zumal das ja – bei Verwendung qualitativ hochwertiger Ware von renommierten Herstellern, die die entsprechenden Gutachten und Einschränkungen schon selbst penibelst einhalten – nicht mehr als einen kurzen Besuch bei einer Landesprüfstelle bedeutet. Und das sollte euch ein sorglos getragener, neuer Look für euer Auto doch wert sein …

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