Marke des Monats

  • Motorline auf Facebook
  • Motorline auf Twitter
Regeln, Gesetze und Bestimmungen im Jahr 2020
Alcar

Parkgebühren, Strafen und mehr: das ist neu in 2020

Dass sich Bestimmungen und Gesetze, die uns Autofahrer betreffen, ändern, ist an sich nichts Ungewöhnliches. Selten hat sich aber so viel getan wie jetzt. Wir geben einen detaillierten Überblick, was für Autofahrer in Österreich, Deutschland und der Schweiz seit diesem Jahr neu ist; von veränderten Parkgebühren, über Strafen bis hin zu WLTP und Co.

(Advertorial)

ÖSTERREICH

WLTP und die Ökologisierung der NoVA

Das Jahr 2020 ist das Jahr von WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure). Entsprechende Werte müssen seit Jahresbeginn verpflichtend in Verkaufsprospekten angeführt werden, ab April 2020 dann auch im Zulassungsschein. Das neue Messverfahren für Fahrzeugverbräuche und Emissionen soll realitätsnäher sein und sorgt daher bei fast allen Neuwagen für höhere Normverbrauchs-Werte. Damit das nicht gleichzeitig zu einer Explosion der Preise für österreichische Konsumenten durch schlagartig steigende Normverbrauchsabgaben (NoVA) führt, die ja seit 2014 auf Basis der CO2-Emissionen eines Autos errechnet wird, wurde eben diese ökologisiert. Vereinfach lautet die Formel nun also nicht mehr „(CO2 nach NEFZ - 90 )/ 5 = % NoVA“, sondern „(CO2 nach WLTP - 115 )/ 5 = % NoVA“

Ob für einen konkreten Pkw nun mehr oder weniger NoVA als früher fällig wird, hängt vor allem davon ab, wie sich die CO2-Emissionen – und damit der Normverbrauch – im WLTP im Vergleich zum alten Testzyklus verändert haben. „Es lohnt sich also umso mehr, ein möglichst effizientes Auto zu kaufen", raten die Experten des Österreichischen Mobilitätsclubs. Auch die NoVA für Motorräder errechnet sich nun übrigens anhand der CO2-Emissionen.

Dienstwagen & Co

Wer ein Firmenauto auch privat nutzt – und dazu zählt auch schon der Weg nach Hause und in die Arbeit – muss dafür Steuern zahlen; den sogenannten Sachbezug. Wie hoch dieser monatlich zu zahlende Betrag ausfällt, richtet sich dabei nach den Anschaffungskosten und CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Für Fahrzeuge mit einer Neuzulassung nach dem 31.03.2020, ist der CO2-Grenzwert nach WLTP mit 141 Gramm pro Kilometer festgesetzt, bis 2025 reduziert sich dieser pro Jahr um drei Gramm.

Ab dem Stichtag zählt bei Wiederzulassungen nicht mehr der im Zulassungsjahr gültige Grenzwert, sondern es wird immer der Wert vom Jahr der erstmaligen Zulassung herangezogen. Wenn also ein 2021 erstmals zugelassenes Auto mit einem CO2-Ausstoß von maximal 138 Gramm pro Kilometer (nach WLTP) im Jahr 2023 als Gebrauchtwagen erneut zugelassen wird, kommt der Fahrer weiterhin in den Genuss des 1,5 prozentigen Sachbezugs.

Für Fahrzeuge, die bis 31.03.2020 erstmals zugelassen werden, gilt die bisherige Verordnung. Sprich bei bis Jahresende 2019 zugelassenen Fahrzeugen liegt der Grenzwert bei 121 Gramm CO2 pro Kilometer, für die von 01.01.2020 bis 31.03.2020 zugelassenen Fahrzeuge sinkt der Grenzwert auf 118 Gramm CO2 pro Kilometer. Für Bestandsfahrzeuge gibt es keine Änderungen.

Gänzlich vom Sachbezug befreit sind hingegen E-Autos – immer schon. In dieser Hinsicht neu ist jetzt, dass nun auch für Krafträder (einspurig) mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm sowie Fahrräder – also auch E-Bikes – kein Sachbezug anzusetzen ist, wenn man diese vom Dienstgeber zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt. Außerdem können Unternehmer seit 1. Jänner 2020 die Umsatzsteuer, die beim Kauf und Betrieb elektrisch betriebener Krafträder (z. B. E-Bikes und E-Motorräder) anfällt, als Vorsteuer geltend machen. Damit kommt es zu einer Gleichstellung mit Elektro-Pkw, für die das schon bisher gegolten hat.

Die Autobahnvignette

Wie jedes Jahr wurden auch 2020 – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben – die Autobahnvignettenpreise angepasst. Also um 2,1 Prozent angehoben. So kostet die Pkw-Jahresvignette nun 91,10 Euro, die für Motorräder 36,20 Euro. Eine Neuerung gibt es für dreirädrige Kraftfahrzeuge (beispielsweise Trikes): sie gelten nun nicht mehr als zwei- sondern als einspurig. Statt also wie bisher eine PKW-Vignette kaufen zu müssen, reicht seit Jahresbeginn auch eine für Motorräder.

Parkgebührenerhöhungen

Die Parkraumbewirtschaftung ist Gemeinde-Sache. Nun haben diverse Gemeinden Österreichs beschlossen, 2020 fürs Parken an der einen oder anderen Preisschraube zu drehen (Innsbruck, Oberwart, etc.), die meisten Betroffenen gibt es aber ganz sicher in Wien. Die Stadt hob inflationsbedingt die Parkgebühren per 1. Jänner 2020 pro halbe Stunde um fünf Cent an. Das Parken für 30 Minuten kostet jetzt also 1,10 Euro. Parkscheine mit einem bis 31.12.2019 gültigen Tarif können noch bis Ende Juni 2020 aufgebraucht werden.

DEUTSCHLAND

Bußgelder erhöht

Am 14. Februar beschloss der Bundestag umfangreiche Änderungen der StVO, die im Laufe von 2020 in Kraft treten sollen. Ein großer Teil davon waren schärfere Strafen. Vor allem schnell fahren wird empfindlich teurer. Ab innerorts 21 km/h zu viel am Tacho, bzw. ab 26 Km/h außerorts, winkt nun neben Geldstrafen auch sofort ein Monat Fahrverbot plus zwei Punkte in Flensburg. Ab 16 Km/h Geschwindigkeitsübertretung gibt es einen Punkt. Zudem werden die Geldstrafen „darunter“ teilweise verdoppelt. Für eine Geschwindigkeitsübertretung von 16 bis 20 km/h in einer geschlossenen Ortschaft werden nun etwa 70 Euro fällig. Bislang waren es 35 Euro.

Auch die Rettungsgasse nicht zu bilden wird teurer: Es drohen zumindest 200 Euro Strafe, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Noch kostspieliger wird die Sache, wenn man selbst durch eine gebildete Rettungsgasse fährt: Mindestens 240 Euro.

Auch Parken in zweiter Reihe wird entscheidend negativere Auswirkungen auf den eigenen Kontostand haben: Statt bisher 15 Euro für Halten oder 20 Euro für Parken in zweiter Reihe belaufen sich die Strafen sodann auf 55 Euro – 70 bei Behinderung des Verkehrsflusses. Auch das unrechtmäßige Parken auf einem Behindertenparkplatz oder auf einer Ladestation für E-Autos wird teurer – für letzteres führt die Regierung gar einen neuen Tatbestand ein.

Auch müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern, E-Scootern und Fußgängern mehr Acht geben. Es gilt einen fest gelegten Mindestabstand von zwei, innerorts 1,5 Metern einzuhalten. Wer das wie nachmessen soll, oder wieviel es kostet sich nicht daran zu halten, ist aber noch offen.  

Typklassen bei Versicherungen

Für rund elf Millionen Autofahrer kommt es 2020 zu einer Veränderung der Typklasse ihrer Kfz-Versicherung. In der Neueinstufung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) profitieren nur 4,6 Millionen Autofahrer von einer Verbesserung, rund 6,5 Millionen müssen sich auf höhere Beiträge einstellen – das entspricht rund jedem sechsten Auto in Deutschland. Die Typklassen geben den Versicherern eine Einschätzung über das Schadensrisiko eines Autos. Je höher die Typklasse, desto höher die Versicherungsprämie.

Automatik-Führerschein

Durch die Änderung einer EU-Richtlinie will Verkehrsminister Andreas Scheuer den Automatik-Führerschein attraktiver machen, auch um die Nutzung von E-Autos in Fahrschulen zu fördern. Mit der neuen Regelung könnten einige zusätzliche Fahrstunden sowie eine Eignungsprüfung durch einen Fahrlehrer reichen, um nach bestandener Automatik-Prüfung auch selbst schalten zu dürfen. Eine zweite amtliche Prüfung zu entsprechenden Gebühren entfiele. Die Einführung der Regelung ist noch für 2020 geplant.

SCHWEIZ

Führerausweis auf Probe

Per 1. Januar dürfen sich Fahranfänger über eine Kosten- und Mühen-Ersparnis freuen. Anstelle der bisher zwei verpflichtenden Weiterbildungskurse erwartet sie ab sofort nur noch ein einzelner, sieben Stunden dauernder Weiterbildungstag, der im ersten Jahr nach der Fahrprüfung absolviert werden muss.

Neue Regellungen für die Autobahn

Noch nicht final beschlossen, aber sehr wahrscheinlich sind zudem Änderungen für das Rechtsvorbeifahren, die Rettungsgasse und das Fahren mit Anhänger. Während rechts überholen aktuell zum sofortigen Führerscheinentzug führen kann, soll vorsichtiges rechts vorbeifahren 2020 erlaubt werden – allerdings auch nur das. Nach rechts ausschwenken, überholen und wieder einordnen ist nach wie vor verboten. Deutlich verschärft wird hingegen, wie die Schweizerische Regierung das Nicht-Bilder der Rettungsgasse ahndet. Wurde bisher nur die Behinderung von Einsatzfahrzeugen gestraft, sollen Missetäter nun schon früher zur Kasse gebeten werden – direkt via einer Anzeige, nicht über das  Ordnungsbußenverfahren. Last but not least: Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Fahren mit einem leichten Motorwagen und einem Anhänger (also z.B. mit einem Wohnwagen-Gespann oder einem Pferdeanhänger) soll von 80 auf 100 km/h angehoben werden.

News aus anderen Motorline-Channels:

Weitere Artikel:

Die Felgen des Herstellers hauen einen nicht so recht vom Hocker, die Mühen einer Eintragung möchte man sich aber auch nicht antun; mit dieser Krux hatte vermutlich jeder schon einmal zu kämpfen, der sich für sein Auto neue Felgen anlachen wollte.

Neue Vermittlungsplattform sichert Arbeitsplätze

Schnell die passenden Reifen – aus Österreich

Meinereifen.at verschafft euch einfach, komfortabel und vollkommen risikolos die perfekt passenden Felgen/Reifen-Kombinationen für euer Auto – montiert und verkauft von einem österreichischen Betrieb eurer Wahl.

Sind für E-Autos spezielle Felgen notwendig?

Reifen und Felgen bei E-Autos – was zu beachten ist

Elektro-Autos sind, im Vergleich zu konventionell angetriebenen Fahrzeugen, in vielerlei Hinsicht anders. Bedeutet das auch, dass bei den Rädern ebenfalls neue Regeln gelten? Wir haben nachgeforscht.

Das zweite Leben hübscher Alufelgen

Frischer Look für alte Räder

Wer sich für sein Auto einen Satz neue Aluräder gegönnt hat, dem stellt sich oft die Frage: Was tun mit den alten? Wegwerfen kommt nicht in Frage. Das Zauberwort heißt vielmehr: Upcycling!

An welchen ist was dran?

Die 5 größten Mythen über Autoräder

Es gibt sie in jedem Bereich unseres Lebens: Mythen und Legenden, die sich als vermeintlich ultimative Wahrheiten in unser Gehirn gebohrt haben und kaum hinterfragt werden. Oft lohnt es sich aber, genau das zu tun; also sie zu hinterfragen. Denn nicht alle davon sind wahr, beziehungsweise sind es „heute nicht mehr“.

Sechs Schritte für den perfekten Start in den Sommer

So wird das Auto fit für den Sommer

Das Ende der „dreckigen Jahreszeit“ bedeutet den Startschuss für den Frühjahrsputz beim Auto. Mit putzen allein ist es aber nicht getan. Wer sein Auto liebt, der liest unseren Guide zum perfekten DIY-Frühlingsservice.