
Etablierung von flächendeckenden kWh-Tarifen | 11.09.2023
Faire Abrechnung bei ÖAMTC ePower
Ab 12. September ist es soweit: Im gesamten ePower Lade- und Partnernetz – insgesamt über 14.000 Ladepunkte – wird nach der tatsächlich geladenen Strommenge abgerechnet.
Mag. Severin Karl
"Als wir 2020 damit begonnen haben, an ÖAMTC-Standorten eigene Ladestationen zu errichten, wollten wir mit gutem Beispiel vorangehen und haben von Anfang an transparente Ladetarife nach kWh angeboten" erklärt Ernst Kloboucnik, ÖAMTC-Landesdirektor für Wien, Niederösterreich und das Burgenland, wie die Geschichte hinter der jetzigen Umstellung aussieht, "daher freuen wir uns sehr, ÖAMTC ePower Nutzer:innen die verbrauchsbasierte Ladevariante jetzt im gesamten Lade- und Partnernetz ermöglichen zu können."
Preise werden zusätzlich gesenkt
Ab dem 12. September ist es soweit, dann tritt die Änderung an mehr als 14.000 Ladepunkten (AC sowie DC) in Kraft. Umgelegt auf den Gesamtbestand in Österreich sind das 70 Prozent der österreichweiten E-Ladeinfrastruktur. Die Ladezeit ist somit kein Thema mehr, denn abgerechnet wird eben nur nach entnommener Energiemenge.
Das Aufladen im ePower-Netz wird aber noch günstiger, denn mit der Umstellung geht eine zusätzliche Senkung der Preise einher.
Bestmöglich über das Netz informiert ist man mit der ePower-App, die den Zugang ermöglicht und eine Ladestart- und Stoppfunktion, eine interaktive Karte (mit Ladestationen und freien Ladepunkten in der Nähe) sowie eine Übersicht aller Ladevorgänge, aktueller Kosten und Rechnungen bietet. Für iOS und Android zum Download erhältlich.
Auch die THG-Prämie ist beim ÖAMTC ein großes Thema
Mittlerweile bietet der ÖAMTC die Abwicklung der THG-Prämie an. Die auch ePrämie genannte Summe bekommt jeder, der ein Elektroauto besitzt und eine entsprechende Einreichung bei einem der Anbieter tätigt. Denn die Prämie können Privatpersonen nicht beim Umweltbundesamt direkt beantragen. Anbieter wie der ÖAMTC regeln das für die Kunden.
Marco Sabatnig, Produktmanager für die ÖAMTC ePrämie, erklärt: "Bis 2023 wurde die CO2-Ersparnis, die beispielsweise durch das Laden an der eigenen Wallbox erzielt wurde, dem jeweiligen Stromanbieter gutgeschrieben. Mit der Novelle der KVO ändert sich das und diese Prämie – auch THG-Quote genannt – steht nun den Konsument:innen selbst zu." Die finanzielle Vergütung steht einem eben durch das Laden an nicht öffentlichen Ladestationen zu.
Wie hoch die ePrämie ausfällt, hängt von der geladenen Strommenge ab. Sabatnig dazu: "Grundsätzlich ist zwischen kWh-genauer und pauschalierter Abrechnung zu unterscheiden. Was davon zur Anwendung kommt, hängt primär davon ab, ob die ins E-Auto geladene Strommenge exakt erfasst werden kann. Gibt es keine Möglichkeit zur genauen Abrechnung, sieht das Gesetz einen Pauschalverbrauch von 1.500 kWh vor. Dafür gibt es vom ÖAMTC 430 Euro ePrämie garantiert." Hat man einen MID-konformen Stromzähler, wird hingegen der tatsächliche Verbrauch herangezogen. Liegt dieser beispielsweise bei 2.500 kWh, bekommt man 680 Euro aufs Konto, sind es z. B. nur 900 kWh, liegt die ePrämie bei 258 Euro.
Nähere Infos und alles zur Beantragung bietet die Seite zur ePrämie des ÖAMTC.