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2022 bringt neue E-Mobilitätsoffensive

Höheres Förderbudget für Ankauf von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur

Der ÖAMTC hat aufgelistet, was sich für E-Mobilisten 2022 alles ändern wird. Und es kann gesagt werden, dass es durchwegs positives zu berichten gibt.

Auch 2022 wird der Ankauf von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen wieder finanziell unterstützt. "Insgesamt steht im neuen Jahr ein Gesamt-Förderbudget von 167,2 Millionen Euro zur Verfügung. Eine so hohe Förderung gab es im Bereich der Elektromobilitätsförderung noch nie – 2021 waren es nach einer Erhöhung zur Jahresmitte aufgrund der enormen Nachfrage insgesamt ca. 100 Millionen Euro", erklärt ÖAMTC-E-Mobilitätsexperte Markus Kaiser.

Die E-Mobilitätsoffensive 2022 startet im Februar. Für Jänner 2022 stehen aus heutiger Sicht noch ausreichend Mittel aus der E-Mobilitätsoffensive 2021 bereit. "Förderanträge können also kontinuierlich gestellt werden, das zur Verfügung stehende Budget sollte man dennoch im Auge behalten", betont Kaiser.

Ankaufförderungen für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Im Jahr 2022 werden E-Pkw sowie einspurige und leichte E-Fahrzeuge gefördert. "Für reine E-Pkw, also Batterie-E-Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, erhalten Privatpersonen bis zu 5.000 Euro. Plug-In Hybride und Range Extender dürften wieder mit bis zu 2.500 Euro gefördert werden, sofern sie nicht mit Diesel betrieben werden – Plug-In Hybride und Range-Extender mit Dieselantrieb sind weiterhin nicht förderfähig", erklärt der ÖAMTC-E-Mobilitätsexperte. Neben den zweispurigen Fahrzeugen wird es auch wieder Förderungen für einspurige sowie auch leichte Elektrofahrzeuge geben (z. B. E-Mopeds, E-Motorräder, E-Lastenräder etc.), aktuell aber nicht für private E-Bikes.

Auch für Ladeinfrastruktur erhält man im nächsten Jahr Zuschüsse seitens des Bundes: Bis zu 600 Euro für eine private Wallbox, für eine Gemeinschaftsanlage – also geregelte und kommunikationsfähige Heimladestationen für die Installation im Mehrparteienhaus – bis zu 1.800 Euro. Betriebliche Infrastruktur bzw. öffentlich zugängliche Schnellladestationen werden mit bis zu 30.000 Euro unterstützt.

Unveränderte Voraussetzungen für E-Mobilitäts-Förderungen 2022

Die Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung im Jahr 2022 dürften sich an jenen der Vorjahre orientieren. "Gefördert wird demnach weiterhin nur der Erwerb von Neufahrzeugen sowie Vorführwägen oder Tageszulassungen, deren erstmalige Zulassung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt. Gebrauchtfahrzeuge sind aus heutiger Sicht auch 2022 nicht förderfähig", so Kaiser. Weiters zu beachten ist:

* Der maximale Brutto-Listenpreis des Fahrzeuges darf in der Basisausstattung (Basismodell ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro nicht übersteigen.

* Die rein elektrische Reichweite muss mindestens 50 km nach WLTP betragen. Das ist besonders bei Plug-In Hybriden und Range-Extendern zu beachten.

* Bei der Antragstellung muss zudem der Nachweis des Bezuges von Strom bzw. Wasserstoff aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern erbracht werden.

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