BWB nimmt Ladeinfrastruktur unter die Lupe | 17.11.2021
Vor allem Monopolbildungen sollen verhindert werden
Wer den Eindruck gewonnen hat, die Tarife fürs Aufladen von E-Autos in Österreich seien undurchsichtig und großteils schlicht zu hoch, der ist nicht allein. Auch die Bundeswettbewerbsbehörde hat sich diesem Thema nun angenommen.
Die Abrechnung nach der Ladedauer ist ja nur der Anfang. Generell ist es in Österreich tatsächlich etwas unübersichtlich geworden, wo und wann man derzeit für wie viel Kohle sein E-Mobil aufladen kann. Die schiere Anzahl an Anbietern ist hierbei noch nicht einmal das größte Problem. Es kommen ja noch die zahlreichen Roaming-Tarife dazu, die einen früher schon bei den Handyrechnungen oftmals wie ein Faustschlag in die Magengrube getroffen hat. Genug Gründe für die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), sich in Zusammenarbeit mit dem Energieregulator E-Control einmal etwas näher mit der E-Ladeinfrastruktur in Österreich zu beschäftigen.
Das Gefühl, das manche beschleicht, die Tarife seien intransparent oder schlicht zu hoch, reicht für derartige Maßnahmen natürlich noch nicht aus. Eine solche Studie kann erst dann gestartet werden, wenn ein eingeschränkter oder verfälschter Wettbewerb vermutet wird. Nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Beschwerden, die beim BWB eingegangen sind, sah man sich jetzt also zu diesem Schritt bereit, womit man nun – so der offizielle Laut – die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E_Fahrzeuge analysieren und wettbewerbsrechtlich beurteilen werde. Zu diesem Zweck sollen neben Marktteilnehmern auch Unternehmen, Interessensvertretungen wie etwa Autofahrerclubs, Behöderen aber auch Ministerien befragt werden.
Sinn und Zweck dieser Untersuchung sei vor allem, bei dieser noch sehr jungen Antriebsform rechtzeitig zu reagieren. So wolle man potenziellen regionalen oder überregionalen Monopolbildungen gegenwirken, da mittelfristig ansonsten Lock-in-Effekte (eine enge Bindung des Kunden an einen Anbieter, der den Wechsel zu einem anderen erschweren würde) sowie innovations- und qualitätsfeindliche Entwicklungen entstehen könnten. Besonders interessant hierbei der Aspekt, ob es nicht nur strukturelle sondern womöglich auch hoheitliche Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb geben wird müssen. All das soll innerhalb dieser Untersuchung geklärt werden.