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Wie läuft die Kfz-Zulassung ab und worauf ist zu achten?

Anmelde-Hürden

Wir erklären, worauf man achten muss, wenn man einen Termin bei der Zulassungsbehörde im Zuge der Neuzulassung eines Autos hat.

Fotos: didgeman / pixabay.com ; stux / pixabay.com

Wer ein neues Fahrzeug erwirbt, muss möglichst schnell den Weg zum Straßenverkehrsamt antreten. Hier wird das Auto auf den neuen Halter zugelassen, ein Kfz-Kennzeichen vergeben und erst dann darf der Wagen regulär auf deutschen Straßen gefahren werden. Doch worauf müssen Kfz-Halter achten, wenn sie einen Termin bei der Zulassungsbehörde haben?

Dokumente und Unterlagen nicht vergessen

Am einfachsten ist es, einen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle zu vereinbaren. In den meisten Kommunen ist dies online möglich. Sonst drohen lange Wartezeiten und häufig besteht überdies das Problem, dass vor Ort keine Termine für denselben Tag erhältlich sind. Eine gute Planung ist hier alles. Das gilt auch für die Unterlagen, die mitzubringen sind. Generell sind folgende Dokumente nötig, um das Auto zulassen zu dürfen:

• Personalausweis oder Reisepass des Halters
• eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
• Fahrzeugbrief
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für Neuwagen kommen die COC-Papiere des Herstellers hinzu, bei Gebrauchtwagen der Fahrzeugschein, der Bericht der letzten HU sowie das alte Kennzeichen. Besonders wichtig ist die eVB-Nummer. Die Behörde nimmt keine Zulassung ohne die eVB-Nummer vor! Somit ist bereits vor der Zulassung die Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kaskoversicherung ist davon nicht berührt, diese können Halter jederzeit auch nachträglich abschließen.

Die Kosten für die Zulassung

Jede Kfz-Zulassung ist mit Kosten verbunden. Dabei gilt: Jede Kommune darf die erhobenen Gebühren selbst festlegen, es besteht keine bundeseinheitliche Regelung. In den meisten Straßenverkehrsämtern bewegen sich die Kosten in einem ähnlichen Rahmen. Eine Erstzulassung kostet meist um die 27 Euro, während erneute Zulassungen von Gebrauchtwagen etwas günstiger sind. Lässt ein Halter einen Gebrauchtwagen im gleichen Bezirk zu, kostet das etwa 20 Euro, erfolgt die Zulassung in einem anderen Bezirk, sind rund 30 Euro fällig.

Hinzu kommen die Gebühren, falls der Halter ein Wunschkennzeichen reservieren möchte. Diese liegen bei etwa 15 Euro. Die Erstellung der Kfz-Schilder erfolgt nicht direkt in der Zulassungsstelle, ist aber unabdingbar, um mit dem Wagen fahren zu dürfen. Die Kosten hierfür variieren von Hersteller zu Hersteller, belaufen sich aber auf etwa 20 bis 30 Euro.

Das Kfz-Kennzeichen – auf Wunsch mit den eigenen Initialen

Viele Halter haben bevorzugte Buchstaben-Zahlen-Kombinationen, die sie auf ihrem Kennzeichen sehen möchten. Oft geht es dabei um die persönlichen Initialen, ein Hochzeits- oder Geburtsdatum oder andere persönliche Daten. Grundsätzlich ist es in Deutschland kein Problem, sein Wunschkennzeichen zu bekommen – es sei denn, die gewünschte Kombination ist schon vergeben. Die Reservierung des Wunschkennzeichens erfolgt online, sodass am Tag der Zulassung alles schnell und reibungslos abläuft.

Bei der Wahl der Buchstaben und Zahlen ist dennoch Vorsicht geboten, denn es gibt Kennzeichen, die nicht erlaubt sind. Auch hier herrscht keine bundesweite Regelung, jedes Land entscheidet individuell, welche Kombinationen verboten sind. Grundsätzlich geht es bei den Regelungen um Anspielungen an die Zeit des Nationalsozialismus. Paragraph 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung besagt, dass Kennzeichen nicht „gegen die guten Sitten verstoßen“ dürfen. Zwei Beispiele zeigen, wie diese Regelung konkret umgesetzt wird:

Berlin
In Berlin sind folgende Buchstabenkombinationen auf Kfz-Kennzeichen nicht erlaubt: KZ, HJ, NS, SA und SS.

Brandenburg
Zusätzlich zu den in Berlin verbotenen Buchstabenkombinationen verbietet das Land Brandenburg folgende Zahlenkombinationen auf seinen Autos: 14, 18, 28, 88, 188, 1888, 8888 und 8818. Hinzu kommen Kombinationen aus JN und 18, HH und 18 sowie AH und 18.

Manche Bundesländer sind bei der Auslegung des Paragrafen 8 strenger als andere. In jedem Fall gilt, sich im Vorfeld über etwaige Verbote zu informieren. Wer außerdem kein Wunschkennzeichen reserviert, erhält auf dem Straßenverkehrsamt einige Vorschläge, aus denen er sein Kennzeichen auswählen darf.


Besonderheiten bei Oldtimern und Elektroautos

Historische Fahrzeuge erhalten in Deutschland auf Antrag ein sogenanntes „H-Kennzeichen“. Es führt hinter der Buchstaben-Zahlen-Kombinationen den Buchstaben „H“ für Historisch. Voraussetzung für die Erteilung eines H-Kennzeichens ist, dass das Auto mindestens 30 Jahre alt ist. Fahrzeuge mit dem H-Kennzeichen sind in der Regel steuerbegünstigt.

Autos, die elektrisch betrieben werden, können auf Antrag ein „E-Kennzeichen“ erhalten. Hier steht anstelle des H ein „E“ für Elektrisch an letzter Stelle des Kfz-Kennzeichens. Je nach Kommune erhalten Fahrzeuge mit E-Kennzeichen Sonderrechte. Sie können teilweise kostenlos parken. Außerdem richten immer mehr Kommunen besondere Lade-Parkplätze für E-Autos ein, an denen Halter ihr Fahrzeug abstellen und gleichzeitig aufladen können. So möchten die Kommunen den Erwerb und die Nutzung von E-Autos für Bürger attraktiver gestalten.

Sowohl H- als auch E-Kennzeichen lassen sich ganz normal bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen.

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