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Un-park-bar!

Worüber sich ein Motorline.cc-Redakteur ärgert, während er wartet, dass es 22 Uhr wird - und warum Kurzparken nicht für alle gleich viel kostet.

Johannes.Gauglica@motorline.cc; Fotos: ÖAMTC, JG

Vorweg zwei Feststellungen: Erstens sind sämtliche in der Folge geäußerten Meinungen die des Verfassers, nur damit das klar ist.

Und zweitens: Der Verfasser wohnt in Wien. Das allein muss ihn ja nicht von vorn herein zu einem schlechten Menschen machen.

Der Kernbereich Wiens, also die Bezirke innerhalb des Gürtels (wer ihn kennt), sind eine einzige große Kurzparkzone. Dort muss man zwischen 9 und 22 Uhr fürs Parken zahlen. Das Parken in Kurzparkzonen kostet in Wien 1,20 Euro in der Stunde, das ist die sog. Parkometerabgabe.

Die Maximal-Parkdauer ist zwei Stunden; ausgenommen für Anrainer. Denn die bekommen – nachdem sie ihre Berechtigung nachgewiesen haben, weil eine Urdnung muss sein! – gegen Entrichtung von 192,89 Euro für ein Jahr eine Ausnahmegenehmigung.

Handy-Parken macht glücklich!

Der Verfasser ist, wie viele andere auch, Kunde von „HANDY Parken“, einem in Wien von der Magistratsabteilung 4/Finanzen der Gemeinde gemeinsam mit der m-parking GmbH betriebenen Service.

Damit kann man per SMS seine Parkometerabgabe bezahlen. Beim Handy-Parken kommt die SMS-Gebühr hinzu, sonst fallen, wie die MA 4 versichert, keine weiteren Kosten an – hurra!

Auf dem Website handyparken.at wird erklärt, wie das funktioniert:

„Als HANDY Parker brauchen Sie sich keine Gedanken machen über Parkscheine, Parkautomaten, Kleingeld etc. Denn Sie haben Ihr Handy immer dabei, und damit auch Ihren Kurzparkschein. Jederzeit, Überall.“

Also: „Parkschein einfach per SMS lösen und an etwas anderes denken“ – nämlich daran, wo man noch rasch einen papierenen Parkschein herbekommt.

Outlaw

Falls der Schreiber dieser Zeilen, wie zum Beispiel am 12.2.2008, zufällig einmal vor 22 Uhr nach Hause kommt, greift er zum Handy und entrichtet seine Parkometerabgabe zzgl. SMS-Gebühr. Wenn man ihn lässt. Am 12.2.2008 funktionierte das Handy-Parken allerdings nicht – ein technisches Problem, wurde dem Schreiber dieser Zeilen telefonisch erklärt.

Es war bereits nach 19 Uhr, also weit und breit kein Parkschein mehr erhältlich. Parkscheinautomaten gibt es in Wien nicht.

Der Verfasser befand sich somit bis ca. 21 Uhr – da ging’s dann wieder – jenseits der Legalität. Und die Parksheriffs ziehen den Kuli schneller als ihr Schatten!

Zu diesem 21 Euro teuren Dilemma teilt HANDY Parken anderntags auf Anfrage schriftlich mit:

„Bei Nichtverfügbarkeit des Services HANDY Parken sind die zur Verfügung stehenden alternativen Entrichtungsmöglichkeiten der Gemeinde bzw. des Parkraumanbieters, wie etwa Parkscheine in Papierform oder Parkautomaten - (die es in Wien nicht gibt) - in Anspruch zu nehmen.“

Zu deutsch: Wenn wir die Sache verbocken, bist trotzdem du schuld. Und das ausnahms-, und wenn es nach der Rechtsauffassung der Handyparkwächter geht, rrrücksichtslos!

Merken Sie was?

Genau: Handyparker zahlen gleich mehrfach! Sie sollten nämlich zusätzlich zur Aufladung ihres Parkkontos (und somit zur Entrichtung der um die SMS-Kosten erhöhten Gebühr) auch immer brav Parkscheine in ausreichender Menge parat haben – nur für den Fall, dass m-parking und die MA4 einmal ihre zugesicherte Leistung (Kassieren per SMS) nicht erbringen können.

Daran sollten sie also denken, wenn Sie in Wien ihre Parkgebühr per Handy zahlen: Wenns einmal nicht funktioniert, sind die m-parking GmbH und die MA4 garantiert die letzten, die daran schuld sind. Und Sie sind der/die erste, der/die dafür blecht.

Aber Moment...

...hört der Verfasser Sie sagen – wozu Parkschein, wenn dieser Mann doch Anrainer ist?

Nun, die Ausnahmegenehmigung bekommt in Wien streng genommen nicht der Anrainer, sondern das Fahrzeug des Anrainers. Und zwar NUR das Fahrzeug des Anrainers. Und sie ist nicht übertragbar.

Wer das Fahrzeug öfter wechselt, kann diese Ausnahmegenehmigung nicht mitnehmen, wie das in anderen Städten ohne Weiteres möglich ist. Und gerade das öftere Wechseln von Fahrzeugen gehört zufällig zum Berufsbild des Schreibers dieser Zeilen.

Und er ist selber schuld!

Warum hat er keinen anständigen Beruf ergriffen (vielleicht Parksheriff?), anstatt von einem Vehikel ins nächste zu springen! Noch dazu, wo keines davon ihm gehört! Das ist unsittlich, denkt der gestrenge Magistratsbeamte. Außerdem zwingt den sauberen Herrn ja niemand, dort zu wohnen, wo er schon gewohnt hat, bevor die blaubemützten Parkraumbewirtschafter eingefallen sind.

Fragt man beim Magistrat nach, warum das denn so sei, wie es ist, besteht die Antwort aus einem kopierten Gesetzestext. Denn merket: „Vuaschrift is Vuaschrift!“

Es könnte schlimmer sein...(?)

In London und Stockholm zum Beispiel gibt es eine City-Maut, und in Rom überhaupt ein Fahrverbot in der Innenstadt (mit 360 Euro teuren Ausnahmen). Auch in Wien wurde über eine City-Maut schon lautstark nachgedacht.

Aber, so versichert die Stadtverwaltung, das sei vom Tisch! Zumindest, so fügt der Verfasser hinzu, vorderhand. Auf diesen Tag freuen sich die blauen Elitetruppen der MA67/Parkraumüberwachung schon heute. Denn dann wird es wirklich un-park-bar,

weiß Ihr

Johannes Gauglica

p.s.: Parkscheine sind in Wien in Trafiken, bei Vorverkaufsstellen der Wiener Linien, bei Fahrscheinautomaten an zentral gelegenen Stationen der U-Bahnen, bei den Autofahrerorganisationen ARBÖ und ÖAMTC sowie bei Tankstellen erhältlich. Greifen Sie rechtzeitig zu!

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