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NoVA-Erhöhung beschlossen
© Parlamentsdirektion / Raimund Appel

Das trifft alle, vor allem Unternehmen

Es galt ja quasi schon als unausweichlich, nun ist aber endgültig fix: Die NoVA-Erhöhung kommt. Und sie wird schmerzhaft für uns alle. Wegen der komplett neuen NoVA-Einführung für leichte Nutzfahrzeuge aber ganz besonders für Unternehmen.

Dass Autofahren immer teurer wird, ist man als Österreicher/in ja bereits gewohnt. Was die Regierung jetzt aber aufführt, ist ein ganz neues Level an Verteuerung. Zur Erinnerung: Dies ist die vierte (!) in diesem Jahr beschlossene Maßnahme, die unmittelbar für höhere Kosten bei Autofahrern/innen sorgt. Konkret wird in Schritten bis 2024 die NoVA selbst erhöht sowie deren Deckelung erst auf 50 % und dann Jahr für Jahr um 10 % auf bis zu 80 % (!) angehoben. Zudem wird der Malusbetrag in diesem Zeitraum von 50 auf 80 Euro erhöht.

Zudem, und das ist eigentlich die noch größere Sauerei, wird für leichte Nutzfahrzeuge nun auch eine NoVA fällig. Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich, macht das Problem daran deutlich: "Die neue Regelung geht völlig am ursprünglichen Zweck der NoVA vorbei und schadet dem Wirtschaftsstandort enorm", kritisiert Klacska. Denn die NoVA wurde 1992 eingeführt, um die bis dahin geltende Luxus-Umsatzsteuer zu ersetzen. "Betrieblich genutzte leichte Nutzfahrzeuge wurden ausgenommen, da sie ja notwendige Betriebsmittel sind und alles andere als ein Luxusgut. Wir verstehen nicht, warum sie plötzlich mit horrenden Steuern belastet werden sollen."

Mehr zu dessen Folgen - Stichwort Ausflaggen und mehr - ist bei unseren Kollegen von der FLOTTE zu lesen.

Der ÖAMTC weist indes darauf hin, dass diese Erhöhung mittel- und langfristiig noch zahlreiche weitere Kostensteigerungen für uns alle bringen wird. Denn die im Nationalrat beschlossene Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) betrifft auch Kleinwagen und Vans für Familien. "Über kurz oder lang wird sich die NoVA-Erhöhung außerdem auch beim Gebrauchtwagenkauf bemerkbar machen – wer mehr für ein neues Auto zahlt, wird beim Wiederverkauf mehr haben wollen", stellt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober klar. Und weil künftig auch für Klein-Lkw NoVA anfällt, ist zu erwarten, dass diese Kosten von vielen Betrieben an die Kunden weiterverrechnet werden. Eine zusätzliche Belastung, die weite Teile der Bevölkerung – und nicht nur Autofahrer – treffen wird.

Als kleines Trostpflaster für den ersten Schock gilt die Übergangsfrist bis 1. Juni 2021. Wer also einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag hat, der vor diesem Stichtag abgeschlossen wurde, kann sein Fahrzeug noch bis zum 1. November 2021 nach dem alten Regelwerk zulassen. Vor allem im N1-Segment dürfte das erste Halbjahr 2021 bei den Händlern also zu neuen Höhenflügen ansetzen, nur um kurz darauf ins Bodenlose abzustürzen ...

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