Nie mehr Strafe zahlen 2 | 14.02.2002
Das Ende der Abkassiererei
Ex-Polizist Josef Kleindienst verrät in seinem neuen Werk "Nie mehr Strafe zahlen 2", durch welche Gesetztes-Schlupflöcher Sie bei Verkehrsdelikten bares Geld sparen.
Bereits mit der ersten Ausgabe seines Buches „Nie mehr Strafe zahlen“ sorgte Josef Kleindienst für gehörigen Wirbel. Kein Wunder, beschrieb der Ex-Polizist doch, wie man Vater Staat am Besten ein Schnippchen schlägt und den Verkehrs-Knöllchen entgeht.
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Josef Kleindienst im Interview
Soeben ist die Neuauflage auf den Markt gekommen, Grund genug für motorline.cc, mit Josef Kleindienst über das Werk und die Hintergründe der Entstehung zu sprechen.Warum schreibt ausgerechnet ein Polizist so ein Buch?
Zwei Beweggründe gab es: Wir wollten nicht mehr zusehen, wie die Autofahrer gemolken werden, unter dem Vorwand der Verkehrssicherheit. Zweitens fährt die geballte Staatsmacht auf den Autofahrer bereits bei geringen Verkehrsdelikten nieder, die Verfahrensregeln sind so kompliziert, dass Nicht-Juristen wenig Chancen haben. Unser Buch zeigt traumhafte Möglichkeiten auf, wie Kraftfahrer straflos bleiben können.
Soll also jeder Autofahrer mit der Polizei einen Streit vom Zaun brechen?
Um Gottes Willen, nein. Nur ja nicht auf der Straße mit Polizisten zu streiten beginnen. Schlupflochprofis setzen sich ganz ruhig und gelassen hin und gewinnen das Verfahren beim Einspruch oder mit einem formellen Trick.
1999 erschien das erste „Nie mehr Strafe zahlen“-Buch. Wo ist der Unterschied zur Nummer zwei?
Die „Straflos-1-Leser“ bestätigten uns, dass sie sich beim Lesen zerkugelt haben vor Lachen. Wir haben neben den Tricks sehr viele witzige Szenen beschrieben und mit Karikaturen geschmückt. Die Tipps waren für viele Leser aber nicht konkret genug beschrieben.
„Straflos 2“ zeigt die Tipps anhand von vielen praktischen Beispielen auf, so genau beschrieben wie ein Kochbuch. Natürlich sind alle Änderungen aufgenommen. Außerdem gibt es einen Deutschland-Teil für deutsche Autofahrer.
Und wie umgeht man Zum Beispiel als deutscher oder österreichischer Autofahrer die Strafe bei einem Radarfoto?
Der Fahrzeugbesitzer braucht nur einem guten
Freund aus dem Ausland das Auto geborgt haben. Der muss natürlich der Polizei schriftlich bestätigen, dass er der Lenker war und schon bleiben alle straflos. Es gibt keine Rechtshilfeabkommen und keine Fahndungsmöglichkeiten für Verkehrsstrafdelikte. Aber Achtung, es gibt Feinheiten dabei zu beachten, die wir selbstverständlich
genau beschreiben.
Um nicht missverstanden zu werden, wir - die Buchautoren - wollen nicht zum Rasen animieren sondern wir kritisieren, dass es kaum Anhaltungen gibt, die Strafe per Post kommt und nur dem Abkassieren dient. Der erzieherische Effekt besteht nicht mehr. Somit haben wir keine Gewissensbisse mit unseren Tipps, wie diese Strafe gespart werden können.
Danke für das Interview!