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Wieder mit Steuervorteil

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil die verkündete Verordnung als EU-widrig aufgehoben, wonach bestimmten Kategorien von Kleinbussen die Vorsteuerabzugsfähigkeit abgesprochen wurde.

In dieser damaligen Verordnung wurde u.a. ein mindestens 50 cm tiefer und hoher Gepäckraum zur Bedingung für den Vorsteuerabzug gemacht. Diese Abmessungen erfüllten die stark nachgefragten MPV (Vielzweckfahrzeuge) nicht.

Mit der Entscheidung des EuGH ist ab sofort wieder die gleiche rechtliche Situation wie vor Inkrafttreten der Verordnung gegeben, wonach alle Fahrzeuge, die kastenförmiges Aussehen haben und Beförderungsmöglichkeiten für mehr als 6 Personen inklusive Fahrer aufweisen, vorsteuerabzugsberechtigt sind. Damit ist jetzt auch das Volkswagen-Modell Sharan und der Seat Alhambra für Unternehmerkunden vorsteuerabzugsberechtigt.

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