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Erleuchtete EU-Kommission?

Einerseits plädiert die EU für Tagfahrlicht bei Neuwagen ab 2011; andererseits hat Österreich "Licht am Tag" wieder abgeschafft.

mid/sta

Der Grund für die Abschaffung des verpflichtenden Fahrens mit Licht am Tag sind Untersuchungen, die ergeben haben, dass sich der Blick der Autofahrer auf die Lichter der entgegenkommenden Fahrzeuge und damit weg vom Straßenrand richtet. Dadurch werden vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Fahrradfahrer benachteiligt.

Auch der Sicherheitsvorteil von Motorradfahrern, für die im Allgemeinen eine Lichtpflicht gilt, könnte möglicherweise durch das generelle Tagfahrlicht wieder aufgehoben werden, das besagt eine japanische Studie.

Bislang existieren noch keine gesicherten Forschungsergebnisse in Bezug auf das von der EU-Kommission angedachte Tagfahrlicht mit separaten LED-Lampen. Aus diesem Grund fordern die Experten eine tiefergehende Untersuchung der Wirkung des ganztägigen Lichts auf schwächere Verkehrsteilnehmer, und auf die Sicherheit generell.

Reines Tagfahrlicht schaltet sich bei Betätigung der Zündung automatisch an und erlischt, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird. Bei vielen Neuwagen ist es bereits gegen Aufpreis erhältlich, meist finden sich die Leuchten in der Frontschürze oder sie sind in die Scheinwerfer integriert.

Eine Pflicht zur Fahrt mit Licht auch am Tag gibt es in verschiedenen europäischen Ländern, vor allem in Ost- und Nordeuropa.

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