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Kostenfalle Gebraucht-Schnäppchen aus der Ukraine

Drittland-Importe durch hohe Abgaben unattraktiv

Im Netz locken immer öfter Gebrauchtwagenangebote von ukrainischen Verkäufern mit vermeintlich günstigen Preisen. Bei einer Anmeldung in Österreich droht durch die anfallenden Gebühren aber das böse Erwachen vom schönen Schnäppchen-Traum!

Der Ukraine-Konflikt hat weitreichende Folgen für die ganze Welt. Das als Tatsache an sich sollte mittlerweile niemanden mehr überraschen. Welche das aber im Detail sein können, sehr wohl. So landen nun immer mehr Gebrauchtwagen von ukrainischen Besitzern auf österreichischen Internetbörsen. Oft schlicht, weil der Besitzer liquide Mittel braucht. Auf aufgrund dieser eventuellen Dringlichkeit sind viele dieser Angebote auf den ersten Blick sehr verlockend. So zum Beispiel unser Aston Martin aus der Beispielrechnung, durchgerechnet von Maximilian Divischek, Gründer und Betreiber von nova-rechner.at:

"Nur" 49.000 Euro Verhandlungsbasis für einen 77.000 km gelaufenen Aston Martin V8 Vantage mit schöner Ausstattung klingt doch erst einmal sehr gut. Man muss aber bedenken, dass die Ukraine nicht zur EU gehört und daher die Abgabebestimmungen für den Import aus Drittländern gelten. Wenn wir, zur Einfachheit, also von einem Marktwert von 50.000 Euro ausgehen, bedeutet das Folgendes:

€ 5.000 Zoll (10 % - ist aber eventuell mittels Präferenznachweis auf 0 reduzierbar)
€ 10.000 Einfuhr USt (20 %)
€ 30.000 NoVA (60 %)
€ 22.860 CO? Malus (seit Anwendung von WLTP ist hier die Ersatzformel kW*2=CO? Ausstoß heranzuziehen)

Ergibt in Summe: 67.860 € an Abgaben zusätzlich zum Kaufpreis! Also eine Gesamtbelastung von 117.860,- Euro.

"Leider kein Scherz", schreibt Divischek dazu im Originalbeitrag auf Facebook. Und weiter: "Bei der Neugestaltung der NoVA hat man - durchaus nachvollziehbar - auf den realistischeren kombinierten CO? WLTP Wert umgestellt - der mag für Fahrzeuge mit Typengenehmigung ab 2019 durchaus seine Richtigkeit haben, bei Importen von Drittlandimporten (Schweiz, USA, Ukraine, usw.) sowie bei Umtypisierungen von N1 (leichte Nutzfahrzeuge) auf M1 (PKW) z. B. im Rahmen eines Wohnmobilumbaus geht diese Berechnungsgrundlage leider dermaßen an der Realität vorbei…
Also Achtung beim Kauf von Fahrzeugen, die keine Vorzulassung in der EU hatten oder von N1 auf M1 umgebaut werden!"

Natürlich ist so ein Aston Martin nun ein eher "extremes Beispiel". Dennoch können auch Berechnungen für "normale", aber etwas kräftigere Autos wie so mancher V6 TDI oder dergleichen rasch ein ziemlich ähnliches Bild ergeben. Zumindest im Sinne davon, dass die Gesamtkosten für Kauf und Anmeldung dramatisch höher ausfallen können, als es der reine Fahrzeugpreis auf Willhaben und Co. vermuten lässt. 

Wer noch mehr zum Thema erfahren möchte, hier das dazu passende, detaillierte Video von Maximilian Divischek:

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