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Auch Freiheitsstrafen möglich
Goslar Institut

Diese Strafen drohen Rasern

Wo auch immer die Lust am Geschwindigkeitsrausch und illegaler PS-Protzerei herkommt: Der Gesetzgeber hat dafür überhaupt kein Verständnis. Seit 2017 gelten verbotene Rennen in Deutschland als Straftat.

mid/rhu

Seit vier Jahren sind illegale Rennen also Straftat laut Strafgesetzbuch (StGB) und nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit. Dies schlägt sich ebenfalls in den entsprechenden Strafandrohungen nieder. Danach wird Auto- oder Motorradfahrern, die wegen eines illegalen Autorennens verurteilt werden, in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen, häufig wird auch das Fahrzeug eingezogen - selbst wenn es nicht dem Raser selbst gehört. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe muss jemand rechnen, der ein illegales Autorennen ausrichtet oder durchführt, daran teilnimmt oder der mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen.

Gefährdet ein Raser dabei andere Menschen oder Gegenstände von erheblichem Wert, kann ihm bei erkannter Fahrlässigkeit auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Attestiert das Gericht vorsätzliches Handeln, ist eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine entsprechend hohe Geldstrafe möglich. Wer durch seine Raserei Menschen tötet oder schwer verletzt, kann bis zu zehn Jahre hinter Gitter kommen.

Wie sehr sich die Einstellung Rasern und illegalen "Rennfahrern" gegenüber verändert hat, machen aktuelle Urteile deutlich, in denen die Angeklagten des Mordes für schuldig befunden und zu entsprechend langen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. So bestätigte der Bundesgerichtshof Mitte vergangenen Jahres das Urteil gegen einen der sogenannten Kudamm-Raser, der bei einem Autorennen den Tod des Fahrers eines unbeteiligten Pkw verschuldet hatte.

Die Richter befanden, dass sich der unfallbeteiligte Raser wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung strafbar gemacht habe. Er wurde mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe belegt. Und Anfang 2021 verurteilte das Landgericht Berlin den zweiten Kudamm-Rase zu 13 Jahren Haft.

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