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Der Steuervorteil

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 8. Jänner 2002 das Vorsteuerabzugverbot für den Ford Galaxy aufgehoben.

Damit ist der Ford Galaxy nun wieder für Unternehmer in vollem Umfang steuerlich absetzbar. Die Vorsteuer kann sowohl für die Anschaffung, als auch für die Betriebskosten abgerechnet werden.

Nettes Detail am Rande: Die Vorsteuer kann auch rückwirkend für den Zeitraum, in dem noch kein rechtswirksamer Bescheid vorlag, in Abzug gebracht werden.

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