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Schneefall ist nicht gleich Narrenfreiheit

Die Liste der Tücken, die der Schneefall den Kraftfahrern beschert, ist lang. Hier bekommen Sie wichtige Tipps zum richten Verhalten.

Schnee verwehte Verkehrsschilder geben Rätsel auf, welche Ge- oder Verbote wohl dahinter stecken mögen. Dort, wo am Vortag noch eine Bodenmarkierung war, wird kreuz und quer gefahren.

"Die 'Narrenfreiheit' haben die Autofahrer aber nicht, wenn Verkehrsschilder, Bodenmarkierungen und Hauseinfahrten winterlich weiß sind", warnt ÖAMTC-Jurist Fritz Tippel. Auch im Schneechaos gelten Regeln im Straßenverkehr. Einige wichtige hat der Rechtsexperte des Clubs zusammengefasst.

Vor Fahrtantritt müssen alle für die Sicht wichtigen Scheiben, die Scheinwerfer und die Kennzeichen von Schneematsch, Eis oder Verschmutzungen befreit werden. Wenn es durch die Witterungsverhältnisse notwendig wird, ist die Fahrt zu unterbrechen und eine weitere Rundum-Reinigung vorzunehmen. "Allerdings nur im Rahmen des Zumutbaren", so Tippel.

Bodenmarkierungen, die man nicht sieht, können auch nicht beachtet werden. Sind die Richtungspfeile auf der Fahrbahn nicht sichtbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln.

"Auf jedem Fahrstreifen darf man geradeaus fahren, auf dem zunächst rechts gelegenen Streifen ist Rechtsabbiegen erlaubt. Auf der neben der Fahrbahnmitte gelegenen, in Einbahnen auf der äußerst linken Fahrspur darf nach links abgebogen werden", erläutert Tippel. Ortskundige, die wissen, wie die Richtungspfeile normalerweise verlaufen (wenn z.B. auf der zweiten Spur das Rechtsabbiegen erlaubt ist) müssen aufpassen: Die Verkehrsteilnehmer verhalten sich anders als gewohnt.

Was tun, wenn ein Verkehrzeichen derart verweht ist, dass der Inhalt nicht mehr erkennbar ist. "Ungültig ist etwa ein nicht identifizierbares rundes Verkehrszeichen. Darunter könnte etwa ein Linksabbiegeverbot sein", führt ÖAMTC-Jurist Tippel ein Beispiel an.

In einem solchen Fall ist die allgemeine Situation zu beachten, damit es nicht passiert, dass man womöglich gegen eine Einbahn fährt. Anders ist es bei einem Verkehrszeichen, dessen äußere Form eindeutigerkennbar ist. Bei "Vorrang geben" oder "Halt" spielt es keine Rolle, ob die Schilder mit Schnee zugeweht sind: Sie müssen trotzdem beachtet werden.

Schnee auf dem Schutzweg bedeutet keinesfalls "Bahn frei" für die Kraftfahrer. Auch wenn die Markierung nicht erkennbar ist, muss aufgrund des Verkehrszeichens "Kennzeichnung eines Schutzweges" der Fußgängerübergang beachtet werden. Den Fußgängern empfiehlt Tippel dennoch dringend, auf verschneiten Schutzwegen besonders aufzupassen.

"Kurzparkzonen gelten trotz Schneefalls", macht Tippel aufmerksam. Selbst wenn man die blaue Bodenmarkierung nicht erkennen kann, ist die Kurzparkzone durch ein Verkehrszeichen verordnet.

Der ÖAMTC-Jurist erwartet sich aber, dass die Überwachung der Kurzparkzonen bei starkem Schneefall kulant gehandhabt bzw. die Kurzparkzone vorübergehend außer Kraft gesetzt wird. Das muss aber z.B. via Rundfunk gesondert bekanntgegeben werden. "Die Autofahrer sollten die Möglichkeit haben, die Autos stehen zu lassen und öffentliche Verkehrsmittel zu benützen", so Tippel.

Wer sein Auto in der Kurzparkzone abstellt, muss bei Schneefall nicht ständig die Scheibe putzen, damit Kurzparkschein oder Parkuhr gut sichtbar sind.

"Dem Aufsichtsorgan kann durchaus zugemutet werden, den Schnee von der Windschutzscheibe zu wischen, um ins Wageninnere schauen zu können", sagt Tippel.

Vor einer zugeschneiten Hauseinfahrt darf nicht ungeniert geparkt werden, weil keine Gehsteigabschrägung erkennbar ist. "Ist z.B. ein 'Einfahrt freihalten' -Schild vorhanden, muss man sich hinsichtlich einer eventuell vorhandenen Gehsteigabschrägung vergewissern", erklärt der Rechtsexperte des Clubs.

Übrigens: Auch wenn das Herz noch so an ihm hängt - der mühsam freigeschaufelte Parkplatz darf nicht mit Leitern, Brettern oder ähnlichem besetzt werden, wenn man wegfährt.

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