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Schon geklebt?

Ab 01. Februar 2005 gilt nur noch die neue, mintgrüne Vignette, Autofahrern die vergessen, die neue anzubringen, drohen empfindliche Strafen.

Die Jahresvignette für 2004 gilt nur bis 31. Jänner 2005. Das neue "Pickerl" kostet unverändert für Pkw 72,60 Euro, für Motorräder 29 Euro und ist seit 1. Dezember 2004 bis 31. Jänner 2006 gültig.

"300 Millionen Euro stammen jährlich aus den Erlösen der Vignette", sagt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brugger-Brandau. Alle Einnahmen aus der Vignette sind zweckgebunden. Das Geld wird für den Ausbau und die Sanierung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen verwendet.

Seit längerem fordert der Club eine Lösung für Wechselkennzeichen-Besitzer, die zwei Vignetten kleben müssen, ohne beide Fahrzeuge gleichzeitig nutzen zu können. Die Zwischenbilanz einer aktuell laufenden Umfrage des ÖAMTC unter den Club-Mitgliedern bestätigt den Unmut der Autofahrer über diese gängige Praxis.

Wer rechtzeitig die Farbe wechselt, erspart sich Stress und Ärger

Ab 1. Februar drohen allen Lenkern empfindliche Strafen, die mit der alten, rubinroten, Mautvignette im hochrangigen Straßennetz unterwegs sind. Das rechtzeitige Kleben erspart einiges: Anzeigen kosten 400 bis 4.000 Euro. Wer erwischt wird und die Strafe sofort begleicht, muss zumindest eine Ersatzmaut von 120 Euro für Pkw zahlen, die allerdings nur für einen Tag gilt.

Gleich 240 Euro sind fällig, wenn die Vignette "manipuliert" wird. Das kann auch in gutem Glauben passieren. Schon beim Versuch, eine schief geklebte Vignette gerade zu richten, wird sie beschädigt und damit unbrauchbar. Wer nicht Gefahr laufen will, aufgrund falscher Handhabung Strafen zu riskieren, kann sich an den ÖAMTC wenden.

Service rund um das "Pickerl" beim Club

Erhältlich ist die neue Vignette an allen ÖAMTC-Dienststellen. Als besondere Dienstleistung für Clubmitglieder wird die alte Vignette von den Mitarbeitern des ÖAMTC auch gleich fachgerecht entfernt und die neue aufgeklebt. Einige praktische Tipps gibt es von den Experten für diejenigen, die die Vignette selbst anbringen:

* Die Vignette muss auf der Windschutzscheibe oder auf einer vorderen, nicht versenkbaren linken Seitenscheibe angebracht werden.

* Die Vignette auf einem sauberen und trockenen Untergrund anbringen.

* Bei der Anbringung sollte die Scheibentemperatur mehr als 5 Grad Celsius haben.

* Sie muss gut sichtbar (z. B. nicht im Sonnenschutzstreifen) angebracht sein und darf die Sicht nicht behindern.

* Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen.

* Die Vignette nach der Anbringung nicht wieder abziehen oder versuchen, die Lage zu korrigieren, weil sie sonst unbrauchbar wird.

* Den unteren Vignettenabschnitt für Ersatz bei Scheibenbruch unbedingt aufheben.

* Nicht geklebte Vignetten sind ungültig, auch wenn sie im Fahrzeug mitgeführt werden.

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