
EU-Parlament stimmt eCall-Notrufsystem zu | 28.04.2015
Final Call
Das automatische Notrufsystem eCall wird ab 2018 in jedem Auto fix installiert. Bei einem Unfall ruft es via SIM-Card selbstständig die Rettung.
mid/ts
Der Einführung eines automatischen Notruf-Systems als Pflichtausstattung in Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ist vom EU-Parlament zugestimmt worden, und gilt ab dem 31. März 2018.
Mit dem eCall-Notrufsystem soll die Zahl der Unfalltoten in den 28 Mitgliedstaaten der Union um zehn Prozent pro Jahr verringert werden. Es nutzt dabei die europaweit einheitliche Notrufnummer 112.
Die Rettungsdienste sollen so automatisch schneller zu schweren Verkehrsunfällen gelotst werden, um Zeit zu sparen. eCall ist als öffentliche Dienstleistung für alle Bürger kostenlos, unabhängig von der Art des Fahrzeugs oder dessen Kaufpreis.
Die im Gesetzentwurf enthaltene Datenschutzklausel haben die Abgeordneten verschärft, um eine Fahrzeug-Überwachung - seitens der Autohersteller, Versicherungen etc. - zu verhindern, bevor ein Unfall passiert. "Die vom System bei einem Unfall abgesetzten Daten dürfen nur Informationen zum Fahrzeugtyp, zum Treibstoff, zum Unfallzeitpunkt, zur Fahrzeugposition und zur Anzahl der Insassen enthalten", besagt das Parlament.
Nach den neuen Regeln dürfen die von den Notdiensten und ihren Dienstleistungs-Partnern gesammelten Daten ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung der betroffenen Person nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Hersteller müssen darüber hinaus gewährleisten, dass die eCall-Technik die vollständige und dauerhafte Löschung aller gesammelten Daten erlaubt.
Dennoch gibt es weiterhin auch kritische Stimmen. So bringe "das eCall-System eine anlasslose Überwachung des gesamten Autoverkehrs mit sich, die mit den Grundrechten nicht ansatzweise zu vereinbaren ist", sagt Ulrike Lunacek, Vizepräsidentin des Europaparlaments und Delegationsleiterin der österreichischen Grünen.
Zudem sei das System fehleranfällig. Und vielerorts fehle noch die nötige Infrastruktur für den Notruf 112. Weiterhin sei nicht geklärt, wer die hohen Folgekosten für die öffentliche Hand trägt, so Lunacek.