
Reißverschluss-Verfahren - ewiges Mirakel? | 08.07.2015
Klarer Schluss
Beim Reißverschluss-System fahren Autos auf dem wegfallenden Fahrstreifen bis vor die Verengung. Dann ordnen sie sich wechselweise ein.
mid/rlo
Plötzliche Fahrbahnverengungen auf Autobahnen sorgen im Eiltempo für lange Staus. Vor allem, wenn die Urlaubs-Reisewelle rollt, droht der Verkehrskollaps.
Doch das müsste nicht sein, wenn sich alle Autofahrer an das sogenannte "Reißverschluss-Verfahren" halten würden. Doch die Praxis zeigt: Viele Autofahrer wissen gar nicht, was das ist und verhalten sich in dieser Situation völlig falsch.
Wie funktioniert das Reißschluss-Verfahren? Die an der Weiterfahrt gehinderten Fahrzeuge befahren den Fahrstreifen weiter bis unmittelbar vor die Verengung und ordnen sich dann im Wechsel mit den Fahrzeugen auf dem frei befahrbaren Fahrstreifen ein. Die Fahrzeuge auf dem benachbarten Fahrstreifen sind verpflichtet, diesen Wechsel zu ermöglichen.
So lässt sich der Verkehrsraum vor dem Engpass optimal nutzen. Das hat absolut nichts mit "Vordrängen" zu tun. Denn wer sich schon mehrere hundert Meter vor dem Ende des Fahrstreifens einfädelt, verschenkt viel Platz und kann sogar, je nach Verkehrsaufkommen, einen Stau verursachen oder verlängern.
Doch Vorsicht: Das Reißverschluss-Verfahren gilt nur beim Wegfall einer Fahrspur und nicht - wie oft irrtümlich angenommen - auch auf den Beschleunigungsstreifen von Autobahnen. Wer hier auffährt, ist stets wartepflichtig und muss unbedingt Vorrang geben. Falls notwendig, muss man sogar anhalten und den fließenden Verkehr passieren lassen, um anschließend achtsam, aber zügig auf die Autobahn aufzufahren.
Ebenfalls keine "Reißverschluss-Verpflichtung" besteht, wenn man im Stau von einer Nachrangstraße in eine Vorrangstraße einfädeln will. Hier ist man genauso wartepflichtig wie bei fließendem Verkehr. Man kann auf einen Gentleman hoffen, die Vorfahrt aber nicht erzwingen. Denn sollte es krachen, wäre man alleinschuldig.