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Urlaub: Verkehrsbestimmungen im Ausland

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Bei manchen Verkehrsregeln im Ausland kommt man aus dem Staunen nicht heraus. Wichtig daher, sich vor dem Urlaub damit vertraut zu machen.

mid/rlo

Dass man in Sachen Alkohol tunlichst unter 0,5 Promille bleiben sollte, ist ohnehin klar, aber wer beispielsweise in Italien mit mehr als 1,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Das Auto wird sofort beschlagnahmt. Kann man den Betrag innerhalb der Zeit seines Aufenthaltes nicht bezahlen, sind Enteignung und Zwangsversteigerung des Fahrzeugs die Folge.

Außerdem herrscht in Italien in den Sommermonaten (bis 14. Oktober) ein Winterreifen-Verbot, wenn der Geschwindigkeitsindex der Winterreifen unter der Bauartgeschwindigkeit des Autos liegt (was im Winter grundsätzlich erlaubt ist, wenn ein Aufkleber im Auto darauf hinweist). Und: Fahranfänger dürfen in den ersten drei Jahren nur 100 km/h auf den italienischen Autobahnen fahren.

Auch in Dänemark kann das Auto beschlagnahmt, zwangsversteigert und enteignet werden, wenn der Fahrer zu viel getrunken hat. Allerdings liegt die Grenze bei recht sportlichen 2,0 Promille.

Etwas moderater sehen die Alkoholregeln in Frankreich aus: Dort gibt es zwar eine Mitführpflicht für sogenannte "Alko-Tester" (ein kleines Röhrchen zur Atem-Alkoholmessung um ein paar Euro), aber wer keinen vorzeigen kann, der wird nicht bestraft. Ein unmittelbares Fahrverbot droht dafür demjenigen, der deutlich zu schnell unterwegs ist. Dann kann gegebenenfalls nur noch ein Mitfahrer das Steuer übernehmen.

In der Schweiz sollten sich Urlauber tunlichst an das Tempolimit halten, denn dort gilt "null Toleranz", also schon ab 1 km/h über dem vorgeschriebenen Limit wird eine Strafe fällig. Ab 40 km/h zu schnell in einer Tempo-30-Zone oder 80 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft. Auf Autobahnen herrscht ein generelles Tempolimit von 120 km/h.

In Kroatien müssen Unfälle immer der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge, die sichtbar beschädigt sind, dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.

Und wer in Slowenien eine Geldstrafe ausfasst, sollte diese sofort bezahlen. Denn Ausländern droht sonst die Beschlagnahmung der Ausweisdokumente und des Fahrzeugs. Notfalls wird der Autofahrer in Polizeigewahrsam genommen. Wichtig: Bei einer gelben Ampel besteht generell Haltepflicht.

In Ungarn werden bei der Bezahlung der Autobahn-Maut (elektronische Vignette) auch die Kfz-Kennzeichen registriert. Das Problem: Bei den Verkaufsstellen kommt es hierbei häufig zu Zahlendrehern. Deshalb müssen Urlauber die Belege genau kontrollieren, bevor sie unterschreiben. Nachträgliche Reklamationen sind teuer; und bei falsch registrierten Kennzeichen drohen hohe Nachforderungen sowie Geldstrafen bis zu 140 Euro.

Und schließlich hat auch Österreich seine Einzigartigkeit, die "Blaulichtsteuer". Wer bei einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden die Polizei ruft, obwohl die Unfallbeteiligten ihre Daten auch ganz einfach untereinander hätten austauschen können, muss eine Unfallmeldegebühr in Höhe von 36 Euro bezahlen. Einzige Ausnahme: Die Polizei wird von einem unbeteiligten Zeugen gerufen.

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