
Anhänger: Geldstrafen für Dauerparker | 08.03.2016
Nicht von Dauer
Dauerparken verboten: Anhänger und Caravans dürfen nicht mehr als zwei Wochen am Straßenrand abgestellt werden, Autos hingegen schon.
mid/rhu
Wer hat sich nicht schon über Anhänger aller Art geärgert, die wochenlang begehrte Parkplätze blockieren? Und sich dann die Frage gestellt: Ist das denn überhaupt legal? Ist es nicht, sagt Karl Walter vom Infocenter der R+V Versicherung. Denn mehr als zwei Wochen am Stück sind nicht erlaubt.
Wer seinen Transport- oder Wohnanhänger nach 14 Tagen nicht anderswo abstellt, riskiert Anzeige und Geldsstrafe. Das liegt daran, dass öffentliche Stellflächen knapp und deshalb nicht für Dauerparker gedacht sind.
Wenig hilfreich ist es auch, den Hänger kurz vor Ablauf der Frist ein, zwei Plätze umzurangieren. Das verlängert die Frist nicht. Denn, so der Kfz-Experte, andere Verkehrsteilnehmer müssten die Chance haben, in diesem Bereich ihr Auto abzustellen.
Ist der Hänger allerdings an ein Zugfahrzeug gekoppelt, sieht es gleich ganz anders aus: Dann gibt es keine Frist. Ein Gespann darf - wie jeder Pkw - überall unbeschränkt parken. Es sei denn, es gilt ein grundsätzliches Parkverbot.