AUTOWELT

  • Motorline auf Facebook
  • Motorline auf Twitter
Italien: Gesetzesänderung bei Unfällen

Niente polizia!

Wer in Italien unterwegs ist, muss sich mit einer Gesetzesänderung vertraut machen. Bei Bagatellschäden rückt die Polizei künftig nicht mehr aus.

mid/rlo

Wer einen Italien-Urlaub plant und dort mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte jetzt doppelt vorsichtig fahren. Denn die italienische Polizei rückt nach einer Gesetzesänderung nicht mehr für Parkrempler oder andere leichte Blechschäden aus.

Das kann mitunter teuer werden: Denn in vielen Mietverträgen ist der Schadenersatz bei einem Unfall an ein Polizeiprotokoll geknüpft. Kommen die Carabinieri allerdings nicht, wird von dem Bagatellschaden auch kein Unfallbericht erstellt. Dann drohen Mieter auf ihrem Schaden sitzenzubleiben, warnt der ACE Auto Club Europa.

Italien-Reisenden empfehlen die Experten aufgrund der neuen Gesetzgebung deshalb, bereits vor dem Urlaub diese Frage mit dem Mietwagen-Anbieter zu klären. Im Zweifelsfall sollten Geschädigte trotz der neuen Gesetzeslage versuchen, die Polizei zu verständigen.

Nach einer ACE-Recherche beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist davon auszugehen, dass die neue Verordnung keine Auswirkung für die Leistungen der Kfz-Versicherungen (Haftpflicht, Teilkasko, Volkasko) haben wird.

Der Versicherungsschutz gilt nach den Musterbedingungen für die Kfz-Versicherung in ganz Europa. Dabei hat der Versicherungsnehmer eine Aufklärungspflicht, bei der nicht vorgeschrieben ist, dass bei Sachschäden die Polizei gerufen werden muss. Mietverträge, in denen ein Polizeibericht gefordert wird, sind somit grundsätzlich anfechtbar.

Für den Unfallnachweis sollte auf jeden Fall der Europäische Unfallbericht, den Autofahrer jederzeit mitführen sollten, benutzt werden. Da sich aber die Versicherungsbedingungen von Fall zu Fall unterscheiden können, sollte laut dem ACE im Schadensfall - besonders auch bei Kaskoschäden - die eigene Versicherung angerufen werden, was meist zur Schadensmeldung ohnehin erfolgt.

Darüber hinaus weist der ACE darauf hin, dass die Polizei immer dann gerufen werden muss, wenn sich beim Unfall etwa ein Mitfahrer verletzt hat. Das Gleiche gilt, wenn Zweifel an der Fahreignung des Unfallgegners bestehen - etwa bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum. Falsch ist es, sich am Unfallort zu erklären, ohne dabei etwaige nachteilige Rechtsfolgen zu bedenken. Der ACE empfiehlt daher, an der Unfallstelle niemals ein Schuldeingeständnis abzugeben.

News aus anderen Motorline-Channels:

Weitere Artikel:

Grobes Profil, grobe Ergebnisse

All-Terrain-Reifen im Test

Der ÖAMTC nahm acht Modelle genauer unter die Lupe – mit schockierenden Ergebnissen. So fallen die Bremswege auf Asphalt deutlich länger aus als mit Ganzjahresreifen.

Top gepflegt zu allen Jahreszeiten

Die besten Tipps zur Autopflege

Autopflege ist weit mehr als nur eine oberflächliche Außenreinigung: Wer sein Fahrzeug ganzjährig in makellosem Zustand halten möchte, sollte sowohl den Innenraum als auch den Lack und sämtliche Bauteile regelmäßig warten.

Elektrische Souveränität: Was moderne Elektroautos heute leisten

Elektroautos und was sie können

Elektroautos markieren einen Wendepunkt der Mobilität. Der elektrische Antrieb arbeitet präzise, leise und effizient, die Fahrzeuge integrieren sich in digitale Ökosysteme und in das Stromnetz.

Aber nur für 18-jährige!

Seat Leon ab sofort schon ab 16.990 Euro

Dank eines Bonus bekommen Führerscheinneulinge den Seat Leon nun um 2.000 Euro günstiger. Das Angebot gilt ab dem ersten Tag im Besitz der Fahrerlaubnis.

Super-Test-Sommer 2025 von AUTO BILD Österreich

Werden Sie Testfahrer für ein Sommer-Weekend!

Sechs Testautos stehen bei dieser Fahraktion für die Leser der bekannten Automobilzeitschrit bereit: Erleben Sie ein Wochenende lang eine der Autoneuheiten und berichten Sie darüber in Bild und Text!