
Lockdown: Die Auswirkungen für Autofahrer/innen | 16.11.2020
Was geht noch und was nicht
Ab 17.11. tritt ein knapp dreiwöchiger, strenger Lockdown in Kraft. Wir haben uns angesehen, welche Auswirkungen das explizit für Österreichs Autofahrer/innen hat.
Im Frühjahr herrschte beim ersten Lockdown noch große Ungewissheit; vieles war unklar und nicht eindeutig geregelt. Für den morgen startenden, zweiten Lockdown ist einiges nun deutlich klarer, wenngleich längst nicht alles.
Fix ist: nicht körpernahe Dienstleistungen sind im zweiten Lockdown erlaubt. Damit dürfen auch Werkstätten weiterhin offen halten und ihrer Arbeit nachgehen. Kfz- und Fahrradwerkstätten sind explizit unter den Ausnahmen angeführt. Damit ist auch das Betreten von Reifen- und Karosseriebetrieben erlaubt.
Der Auto- und Fahrradverleih ist ebenfalls vom Betretungsverbot ausgenommen, ebenso wie Tankstellen und Stromtankstellen, einschließlich Waschanlagen; auch das war im ersten Lockdown noch anders.
Der Fahrzeughandel hingegen muss – so wie schon im 1. Lockdown – geschlossen bleiben. Allerdings bleibt ein großes Fragezeichen: Für Verkaufsgeschäfte an gewerbliche Kunden und den Großhandel gilt das Betretungsverbot nicht. Damit bleibt unklar, ob ein B2B-Kunde zum Zwecke eines Autokaufs zum Händler darf oder nicht. Hier gehen die Interpretationen in der Branche noch auseinander.
Wie dem auch sei, ist es somit aber freilich nicht unmöglich, jetzt ein Auto zu kaufen. Ein Lieferservice wäre nämlich erlaubt (Abholung hingegen NICHT!). Sprich: Ein telefonisch oder online gekauftes Fahrzeug darf vom Händler an den Kunden ausgeliefert werden. Auch die Anmeldung stellt dieses Mal kein Problem dar: Versicherungsmakler sind unter den erlaubten Dienstleistungen zu finden, auch Zulassungsstellen werden weiter geöffnet haben. Hier müssen vermutlich "nur" spezielle Lösungen geschaffen werden, wenn es sich um Zulassungsstellen im Autohaus handelt.
Der 2. Lockdown tritt am Dienstag, 17. November 2020, in Kraft und soll bis 6. Dezember dauern.
Weitere, allgemeine Infos gibt es unter anderem bei der WKO, unter diesem Link.