
Schnee und Eis auf der Scheibe | 01.12.2020
Nein, nur ein Guckloch freischaben reicht nicht
Der Winter hat große Teile Mitteleuropas nun fest im Griff. Wer jetzt mit dem Auto starten will, muss es oftmals zunächst von Schnee und Eis befreien. Dabei gilt: Erst wenn die Sicht rundum gewährleistet ist und auch Kennzeichen und Beleuchtung frei sind, darf es losgehen.
mid/rhu
"Bloß ein Guckloch freikratzen reicht nicht", warnt Wolfgang Herda vom ADAC. "Wegen der fehlenden Rundumsicht ist das nicht nur gefährlich, sondern kann auch ein Bußgeld nach sich ziehen." Wichtiger Aspekt: Beim Freiräumen des Pkw müssen auch Dach und Motorhaube von Schnee befreit werden. Sonst können nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch herunterfallenden Schnee gefährdet werden.
Ist die Scheibe zugefroren, ist der Eiskratzer alternativlos. Denn auf Auftau-Spray sollte aus Umweltgründen verzichtet werden. Und schon gar nicht sollten Autobesitzer versuchen, ihre Scheibe mit heißem Wasser aufzutauen. Denn diese Prozedur endet meist mit einer gesprungenen Scheibe.
Grundsätzlich verboten ist es auch, den Motor warm laufen zu lassen. Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Strafzettel rechnen. Und nicht nur das: Auch dem Motor tut man tatsächlich nichts Gutes damit, auch wenn das nach wie vor ein weit verbreiteter Irrglaube ist.
Frostschutzfolien können dabei helfen, sich das allmorgendliche Kratzen zu ersparen. Besonders hilfreich ist auch eine programmierbare Standheizung, die den Wagen zum Start bereits eisfrei macht und vorwärmt. Natürlich ist das aber auch die teuerste Lösung - egal ob ab Werk eingebautes Extra oder nachgerüstetes Zubehör.
"Jeder Autofahrer sollte spätestens jetzt neben dem Eiskratzer einen Lederschwamm oder ein Trockentuch im Fahrzeug haben", so der ADAC-Verkehrsexperte. Von innen beschlagene Scheiben seien damit im Handumdrehen wieder frei.