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Was beim Urlaub mit dem Auto zu beachten ist
Jens Peter Olesen / unsplash

Andere Lenker, andere Sitten

Gebräuche und Gepflogenheiten sind nicht überall gleich - das ist auf der Straße nicht anders. Damit der Urlaubs-Trip nach Bella Italia, Kroatien & Co kein böses Ende nimmt, ist es also wichtig, sich über die Regeln und Fahrgewohnheiten im Urlaubsland zu informieren. Auch in Sachen Versicherungsschutz gibt es einiges zu beachten.

Redaktion

Die Unterschiede sind meist klein - aber gelegentlich "überlebenswichtig". So bedeutet beispielsweise in Italien eine Lichthupe etwas ganz anderes als in Österreich. Während man hierzulande dem Gegenüber damit die Vorfahrt gewährt, macht man in Italien darauf aufmerksam, dass man nun selbst losfährt. Auch die Regeln beim Parken unterscheiden sich zum Teil beträchtlich. In Frankreich oder Spanien kann es etwa vorkommen, dass das Parken auf einer Straßenseite nur an geraden oder ungeraden Tagen erlaubt ist, ebenso nur in der ersten oder der zweiten Monatshälfte. Zudem sind in manchen ausländischen Städten auch Emissionsbeschränkungen für gewisse Fahrzeugklassen zu beachten. Kommt es trotz aller Vorbereitungen zu einem Unfall, ist die Schadenregulierung innerhalb der EU immerhin meist einfach abzuwickeln.

Auch Regellungen zu Lichtpflicht, Mautregeln, Tempolimits oder dem Verhalten im Falle eines Unfalles sollte man im Auge behalten. Während in Deutschland oder Frankreich so wie in Österreich alle Insassen beim Verlassen des Autos nach einem Unfall eine Warnweste tragen müssen, ist in Italien oder der Schweiz nicht einmal das Mitführen einer solchen Pflicht. Und im Gegensatz zu Österreich und Slowenien, wo man auf die Vignette setzt, herrscht in Italien ein differenziertes Mautsystem. Auf den meisten Autobahnen fallen kilometerabhängige Mautgebühren an. Konkret zieht man beim Auffahren ein Ticket, das man tunlichst nicht verlieren sollte. Beim Verlassen der Autobahn muss man sich vor einer Mautstelle einreihen. Die Gebühr ist bar oder per Kreditkarte zu bezahlen und das Ticket belegt, wie viele Kilometer zurückgelegt wurden. Auch Verkehrsschilder, die es bei uns entweder gar nicht gibt oder die anders aussehen, können einen schon mal aus dem Konzept bringen.

„Alle neuen und ungewohnten Situationen sorgen potenziell für Stress und damit steigt auch die Unfallgefahr. Umso wichtiger ist es, gerade im Ausland besonders umsichtig zu fahren und sich schon im Vorfeld mit im Vergleich zu Österreich abweichendenden Bestimmungen zu befassen“, weiß John-Paul Pieper, CEO der Online-Kfz-Versicherung nexible, die den Überblick zusammengestellt haben. Autofahrerclubs wie der ÖAMTC stellen ihren Mitgliedern normaler Weise Reiseinfos für das Urlaubsland und allfällige Transitländer zur Verfügung. Jedenfalls gilt es, vor Antritt der Autoreise die Versicherungsunterlagen zu prüfen, ob Deckung für das Zielland besteht. Um im Ausland die Versicherung des Fahrzeugs nachzuweisen, sollte die Grüne Versicherungskarte (kann neuerdings auch weiß sein) mit auf Reisen gehen.

Problemfall Mietwagenversicherung
Wer einen Mietwagen im Urlaubsland bucht, sollte bereits im Vorfeld alle relevanten Versicherungen abschließen. Denn vor Ort wird die Unwissenheit der Touristen häufig ausgenutzt: „Oft werden unnötige Versicherungen wie eine Reifenversicherung oder Navigationsgeräte mit angeboten, die in Zeiten von Google Maps kaum jemand benötigt. Achtung gilt im EU-Ausland, wo das Daten-Roaming schnell teuer werden kann“, so Pieper weiter. „Wir raten unseren Kunden auch dazu, auf Nummer Sicher zu gehen und auf eine Selbstbeteiligung im Schadenfall zu verzichten. Bei der Rückgabe des Mietautos findet sich meist doch noch ein kleiner Kratzer und man wird zur Kasse gebeten.“ Vorsicht ist auch beim Kleingedruckten geboten, teilweise sind Fahrten auf nicht asphaltierten Straßen untersagt oder die Kaskodeckung entfällt, wenn man mit dem Auto bestimmte Landesgrenzen passiert.

Wenn es im Urlaub kracht
Bei einem Unfall in einem EU-Land läuft die Schadenregulierung meist unkompliziert ab: Schon bevor die Polizei eintrifft, sollten die Beteiligten den Unfall mittels europäischem Unfallbericht aufnehmen. Zudem dient die Grüne Versicherungskarte als Nachweis für den Kfz-Haftpflichtschutz. „Grundsätzlich gilt beim Unfall, auch im Ausland sofort die Polizei sowie die eigene Versicherung zu verständigen. Diese kann dann über das weitere Vorgehen informieren“, erläutert Pieper den Ablauf. Damit es mit dem Versicherungsschutz bei einem Mietwagen kein Problem gibt, ist in der Regel ein polizeilicher Unfallbericht notwendig. „nexible Kunden sind mit dem eigenen Auto auch im Ausland gut abgesichert. Dabei gilt der Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und den Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Grundsätzlich sollte man sich seinen Versicherungsschutz vor Antritt der Reise noch einmal ansehen“, rät Pieper abschließend. Auch der Gebrauch eines im Urlaub gemieteten Fahrzeugs sei versichert, der Schutz gilt aber auch hier nur für die im österreichischen Vertrag vereinbarten Lenker.

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