
Jetzt auch in Deutschland: Moped mit 15 | 07.07.2021
"Zeitnah" soll das neue Gesetz in Kraft treten
Mussten deutsche Jugendliche, die sich aufs Moped schwingen wollten, bislang mindestens 16 Jahre alt sein, erlaubt der Gesetzgeber nun auch 15-Jährigen das motorisierte Zweirad-Vergnügen. Denn Ende Mai machte der Bundesrat mit seiner Zustimmung zu einer Gesetzesänderung den Weg frei für eine bundeseinheitliche Regelung.
mid
Die neue Gesetzesvorgabe, die demnächst in Kraft treten soll, hat zum Ziel, insbesondere jungen Menschen in strukturschwachen Regionen zu mehr Mobilität zu verhelfen. Auch heute, da immer mehr Jugendliche immer mehr Zeit im Internet beziehungsweise in sozialen Medien verbringen, brauchen sie dennoch die Möglichkeit, ohne großen Aufwand von A nach B zu gelangen. Sei es, um zur Schule oder zum Ausbildungsplatz zu kommen, sei es, um sportlichen Aktivitäten nachzugehen, sei es, um sich mit Freunden zu treffen.
In dieser Hinsicht haben es junge Menschen in städtischen Regionen leichter als ihre Altersgenossen, die in ländlicheren Gegenden leben. Denn letztere sind meist auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, die in der Regel zeitlich deutlich weniger eng getaktet sind als in der Stadt. Und in strukturschwachen Regionen können die jungen Menschen sogar darauf angewiesen sein, dass sie von Erwachsenen zu Bushaltepunkten gefahren werden, weil diese sich nicht um die nächste Ecke befinden.
Nach dem neuen Gesetz können Jugendliche künftig in allen deutschen Bundesländern schon mit 15 einen Führerschein der Klasse AM erwerben und damit bis zu ihrem 16. Geburtstag im Inland überall herumfahren. Wohlgemerkt im Inland! Denn Touren ins Ausland sind mit dem neuen Führerschein mit der geänderten Schlüsselziffer 195 nicht gestattet. Dafür muss weiterhin erst die Vollendung des 16. Lebensjahres abgewartet werden. Noch ist das neue Gesetz nicht in Kraft getreten. Dies soll allerdings "zeitnah" geschehen.
In Österreich ist es übrigens schon länger so, dass Führerscheine der Klasse AM ab 15 Jahren erworben werden kann. Mehr noch: Die Ausbildung zur Erlangung der Lenkberechtigung kann bereits zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden, auf dass man rechtzeitig zur Party bereits mobil sein kann. Einzige Einschränkung: Wer noch keine 16 ist, braucht für die Prüfung eine Einwilligung des Erziehungsberechtigten.