Motorsport-News | 05.02.2003
Freispruch in erster Instanz
Beppo Harrach wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt kündigte Berufung an.
Beppo Harrach wurde heute vormittag im Landesgericht Graz vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Der junge Bruckneudorfer war bekanntlich am 25.5.2002 im Rahmen der Bosch-Rallye schwer verunglückt - seine Beifahrerin Jutta Gebert erlitt dabei tödliche Verletzungen.
Beppo Harrach war nach dem Urteilsspruch erleichtert: „Für mich war es besonders wichtig, einen juristischen Freispruch erhalten zu haben."
"Dieser Unfall hat mein Leben in den letzten Monaten geprägt und wird mich auch mein ganzes Leben lang begleiten. Dabei kann mir niemand helfen – ich muss damit selber fertig werden!“
Allerdings könnte die Causa damit noch nicht vom Tisch sein, Staatsanwalt Winklhofer kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Freispruch ist somit nicht rechtskräftig.