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Außer Spesen nichts gewesen...

McLaren-Mercedes ist auch beim letzten verzweifelten Versuch, doch noch die WM zu gewinnen, als großer Verlierer ausgestiegen. Außer Spesen nichts gewesen...

Dem McLaren-Mercedes-Team ging es bei der Berufung gegen die Entscheidung der Rennleitung aus Sao Paulo offiziell um Klärung des Reglements - dies hatte man seitens des Teams immer wieder betont. Doch am Ende sorgte die Berufung in keiner Weise für eine Klärung, nach wie vor kann es also zu einem ähnlichen Vorfall kommen wie in Interlagos.

Die Berufung wurde als "unzulässig" eingestuft, und so wurde Lewis Hamilton bei der von Ferrari-Rennleiter Jean Todt als "letzter und verzweifelter Versuch, das auf der Strecke erreichte Ergebnis zu verändern" bezeichneten Berufungsverhandlung am "Grünen Tisch" nicht nachträglich zum Weltmeister gekürt.

Die vier Richter des Berufungsgerichts hörten sich zwar die Argumente der betroffenen Parteien in Bezug auf die Messung der Luft- und der Benzin-Temperatur an, aber schlussendlich war der laut McLaren-Mercedes offizielle Grund der Berufung in der Urteilsbegründung ein Thema, das nur der Form halber erwähnt wurde aber keine Bedeutung hatte.

Der britisch-deutsche Rennstall sah sich beim letzten Rennen der Saison im Recht, gegen die Entscheidung der Rennleitung Berufung einzulegen. Doch in ihrer Urteilsbegründung kamen die Richter zum Schluss, dass genau dies laut Reglement nicht zulässig war. Vielmehr hätte man binnen 30 Minuten nach Veröffentlichung des vorläufigen Rennergebnisses gegen eben jenes Berufung einlegen müssen.

Der Aufwand war immens, denn obwohl die Angelegenheit eigentlich ziemlich klar war, beschäftigten sich die vier Richter mit dem Fall zwei Tage - von der Vorbereitung der betroffenen Parteien ganz zu schweigen. Das McLaren-Mercedes-Team ging mit zehn Vertretern, Williams mit fünf, das BMW Sauber F1 Team mit vier sowie Ferrari mit neun Vertretern "ins Rennen", der Automobilweltverband FIA mit vier Verantwortlichen.

Das McLaren-Mercedes-Team forderte in seiner Berufung eine "Annullierung" der Entscheidung der Rennleitung aus Sao Paulo: "Laut McLaren-Mercedes sollte es eine Sanktion gegen die beiden betroffenen Teams geben, welche es erlaubt hätte, die mögliche Degradierung ihrer drei Fahrer [...] zu erreichen, so dass Lewis Hamilton [...] den vierten Platz übernehmen und so vor seinem Rivalen in der Weltmeisterschaft, Kimi Räikkönen, sein würde", heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Rennstall habe damit vom Gericht gefordert, dass "es eine Entscheidung annulliert, die andere Parteien als es selbst betrifft und eine neue Entscheidung inklusive Sanktionen gegenüber diesen Parteien verhängt".

Das Gericht schrieb ferner, dass Artikel 1 der Prozeduren des Internationalen Berufungsgerichtes es zulässt, "dass eine Berufung gegen Entscheidungen der Rennleitung durch mindestens eine der betroffenen Parteien eingelegt werden kann".

Die vier Richter kamen jedoch zu dem Urteil, das unter den "betroffenen Parteien nicht alle Parteien abgedeckt sind, die vielleicht durch die infrage gestellte Entscheidung betroffen sind. Die meisten Entscheidungen der Stewards haben eine Auswirkung auf andere Wettbewerber als jene, auf die diese abzielt, und ein Recht auf Berufung ist für alle derartigen Wettbewerber nicht vorgesehen. In diesem Fall hatte die Entscheidung der Stewards ebenfalls eine indirekte Auswirkung auf McLaren-Mercedes, aber es (das Team) war nicht direkt durch die gegen BMW Sauber F1 und Williams gerichtete Entscheidung betroffen".

Nach Artikel 174 d des International Sporting Code hätte McLaren-Mercedes lediglich innerhalb von 30 Minuten nach offizieller Bekanntgabe des Ergebnisses gegen eben jenes Berufung einlegen können: "Es war für McLaren-Mercedes möglich, eine Berufung einzulegen, die von den Stewards eine Entscheidung in Bezug auf die Klassifikation des Rennens erfordert hätte. Eine solche Berufung wurde jedoch nicht eingelegt".

Dass der Automobilweltverband FIA die Berufung des Teams in Interlagos nicht ablehnte, gebe dem Team nicht das Recht, Berufung einzulegen, "noch weist dies darauf hin, dass eine solche Berufung, im Falle einer Einlegung, zulässig ist". Und auch wenn das Team um Klärung des Reglements bat und "nicht nur ein persönliches Interesse verfolgte" müsse sich das Internationale Berufungsgericht "strikt an die Regelungen in der aktuellen Form halten".

Das McLaren-Mercedes-Team hat mit seiner Berufung also nichts erreicht - außer einer dicken Rechnung. Denn nach Artikel 190 des International Sporting Code und Artikel 24 der Bestimmungen des Internationalen Berufungsgerichts muss der Berufungskläger die Kosten übernehmen. Angesichts der 100-Millionen-Dollar-Strafe in der "Spionage-Affäre" aber wohl nur ein Tropfen auf den heißen Stein...

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