
Motorsport: News | 06.06.2013
Enttäuschte Gesichter in der Eifel
Herber Rückschlag für den Nürburgring. Die Nordschleife und auch die Grand Prix Strecke werden nicht aus dem Verkaufsprozess ausgegliedert.
Mit dem Slogan "Legenden verkauft man nicht!" haben in den vergangenen Wochen zahlreiche Fans des Nürburgrings gegen den Verkauf von Grand-Prix-Strecke und Nordschleife protestiert. Vor allem im Rahmen des 24-Stunden-Rennens in der Eifel war dieser Appell immer wieder zu lesen und zu hören. Gebracht hat all dies nichts. Die EU-Wettbewerbskommission hat erklärt, dass die beiden Rennstrecken nicht aus dem aktuell andauernden Verkaufsprozess ausgeklammert werden dürfen.
"Interessierte Unternehmen könnten sich beklagen, dass der Verkauf des Kerngeschäfts außerhalb des Bietverfahrens nicht gerechtfertigt ist und dass sie einen höheren Preis geboten hätten", heißt es in einer Erkärung des EU-Kommissars Joaquin Almunia an die Bundesregierung und an das Land Rheinland-Pfalz. Die Kommission aus Brüssel sei der Ansicht, dass ein Paket ohne die Rennstrecken womöglich nicht den Marktwert einbringen werde.
Allerdings gibt es im Schreiben der EU-Kommission auch positive Signale. Almunia bestätigt in seiner Erklärung, dass das Land ein öffentliches Zugangsrecht erwirken kann. Klartext: Die künftigen Besitzer der Grand-Prix-Strecke und der Nordschleife müssen ihre Anlagen für Touristenfahrten und Motorsportveranstaltungen öffnen - den Preis bestimmt allerdings der Eigentümer und nicht das Land. Eine Nutzung der Nordschleife als Testgelände für die Automobilindustrie ist nicht verbrieft.
Im Rahmen des Bieterverfahrens fordert die Landesregierung Rheinland-Pfalz die Interessenten auf, allen Mitarbeitern am Nürburgring eine Jobgarantie bis 2016 zu geben. Diese Idee kommt allerdings bei den Wettbewerbshütern aus Brüssel gar nicht gut an. Eine solche Verpflichtung werde sich negativ auf den zu erzielenden Verkaufspreis auswirken, meinen Almunia und seine Kollegen.