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Formel 1: News

Strafanzeige gegen Schumacher

Michael Schumacher hat offenbar im November einem Motorradfahrer nahe Sevilla die Vorfahrt genommen, dieser verlangte nun Schadensersatz.

Gegen Rekordweltmeister Michael Schumacher ist eine Strafanzeige aus Spanien eingegangen. Das berichtet die Zeitung La Marca. Demnach habe Schumacher bereits am 17. November 2013 nahe der Gemeinde Bormujos in Richtung Sevilla einem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen. Mit einem gemieteten Audi A4 soll "Schumi" in einem Kreisverkehr mit dem Mann kollidiert sein, der daraufhin stürzte.

Der Spanier erlitt eine Fraktur des Handgelenks, die in der Zwischenzeit bereits operiert worden sein soll. Zudem entstanden materielle Schäden am Motorrad und der Ausrüstung des Mannes, wie aus der Anzeige hervorgeht. Um nun eine Entschädigung fordern zu können, hatte der Anwalt des Unfallopfers eine reguläre Anzeige eingereicht, da diese nach spanischem Recht die einzige Möglichkeit darstellt, Rechtsansprüche geltend zu machen.

Die Strafanzeige richtet sich neben Schumacher selbst auch gegen die Mietwagenfirma Securitifleet, deren Versicherungsgesellschaft den entstandenen Schaden aber bereits bezahlt haben soll. Dadurch dürften weitere rechtliche Konsequenzen für den 45-Jährigen ausgeschlossen sein. Der Polizei nach trugen neben einem Fehler des Autofahrers auch die schwierigen Lichtverhältnisse am frühen Abend eine Mitschuld an dem Unfall.

Schumacher liegt nach seinem folgenschweren Ski-Unfall vom 29. Dezember 2013 noch immer in der Universitätsklinik von Grenoble im Koma. In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft Albertville, die für die Untersuchung des Unglücks zuständig ist, die vorübergehend beschlagnahmte Schutzausrüstung des Unfallopfers - darunter auch der zerbrochene Helm - an die Familie zurückgegeben.

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