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Hundegurt & Katzenkäfig

Die ARBÖ-Verkehrsjuristen warnen: Vierbeiner haben auf dem Schoß des Lenkers nichts verloren.

(Quelle: ARBÖ)

Unsachgemäßer Transport kann nicht nur strafbar sein, sondern bei einer Notbremsung oder bei einem Unfall auch extrem gefährlich werden", so ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert und erinnert an den Paragraph 102 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes. "Nach dieser Vorschrift hat der Lenker eines Kraftfahrzeuges den Lenkerplatz in bestimmungsgemäßer Weise einzunehmen." Was bedeutet: Der Schoßhund muss runter vom Schoß.

"Das Erfordernis 'in bestimmungsgemäßer Weise' schließt dabei ein, dass der Lenker eines Kraftfahrzeuges während der Fahrt eine für das sichere Fahren unerlässliche Bewegungsfreiheit haben muss. Sitzt nun während der Fahrt ein Hund auf dem Schoß des Lenkers, so wird diese Voraussetzung sicher nicht erfüllt sein, da es jederzeit durch unkontrollierte und nicht voraussehbare Bewegungen des Tieres zu Behinderungen des Lenkers kommen kann."

Mag. Göppert: "Die Grundregel beim Transport von Tieren im Auto lautet daher, dass der Fahrer nicht behindert oder abgelenkt werden darf. Wer mit Hilfe einer geeigneten Transportvorrichtung allerdings seine lieben Vierbeiner in Zaum hält, kann leicht gefährliche Situationen vermeiden." So sollte beispielsweise eine mitgenommene Katze lieber im Käfig bleiben.

Der Hund kann und sollte im Interesse der Verkehrssicherheit bei entsprechender Größe mit einem eigenen Sicherheitsgurt gebändigt werden oder sollte von einer anderen Person beaufsichtigt werden. Das ideale Tier-Transportmittel ist ein Kombi, denn nur hier können Zwei- und Vierbeiner getrennt die Freuden der Fahrt genießen. "Aber auch ein Kombi ist nur dann wirklich sicher," so die ARBÖ-Verkehrsjuristin, "wenn hinter der Rückbank ein Gitter oder Netz montiert ist."

Bei unserem Nachbarn Italien übrigens besteht für größere Hunde Sicherungspflicht beim Transport im Kfz, so der ARBÖ abschließend.

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