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Nein zur "Österreichischen Lösung"

Im Rahmen einer Pressekonferenz haben Fahrzeugindustrie und Autofahrerclubs zur geplanten Regelung Stellung bezogen.

Stefan Gruber

Aus einer ursprünglich guten Idee, die eine Förderung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter vorgesehen hatte, wurde durch die Bundesregierung wieder mal ein Versuch, dem Autofahrer tiefer in die Tasche zu greifen.

Bei einer Pressekonferenz in Wien haben sich daher sowohl die Industriellenvereinigung, vertreten durch den Vorsitzenden des Arbeitskreises der Automobilimporteure, Dr. Felix Clary und Aldringen, der Obmann des Bundesgremiums des Fahrzeughandels, Komm. Rat Heinz Havelka und die Vertreter der Automobilclubs (für den ÖAMTC Dkfm. Hans Peter Halouska und für den ARBÖ Dr. Rudolf Hellar) gegen einen Strafzuschlag für neuzugelassene Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter ausgesprochen.

Gemäß Entwurf des Normverbrauchs-Abgabegesetzes sollen ab 1.7.2005 Dieselfahrzeuge, welche eine partikelförmige Luftverunreinigung von höchstens 0,005 g/km aufweisen, mit 300,- € gefördert werden. Für Fahrzeuge die diesen Wert nicht erreichen, ist eine Strafsteuer von 0,75% der Bemessungsgrundlage (Nettopreis) höchstens aber 150,- € vorgesehen.

Nachdem zu Beginn jedoch maximal 20% der Autos mit einem Partikelfilter erhältlich sein werden, ist diese Regelung lediglich als erneute Geldbeschaffung auf Kosten der Autofahrer zu sehen. Immerhin steht einem Fördervolumen von nur 15,7 Millionen € ein Strafaufkommen von rund 25,4 Millionen € gegenüber!

Zudem erfüllen alle in Österreich als Neuwagen erhältlichen Autos die EU weiten Richtlinien bezüglich Abgasregelung. Eine Strafe für Autos, welche die Gesetze ohnedies erfüllen, einführen zu wollen, ist daher in keiner Weise zu akzeptieren. Dr. Rudolf Hellar vom ARBÖ hofft, dass sich in der Bundesregierung der „gesunde Hausverstand“ durchsetzten wird und dieser „Strafzuschlag“ nicht kommen wird.

Trotz eines Angebots der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer und der Autofahrerclubs gab es leider noch keine Gespräche mit den Regierungsparteien, die zu einer Aufhebung des Strafzuschlags geführt hätten.

Sollte diese Regelung in Kraft treten, werden auch mögliche gerichtliche Schritte geprüft. Den Autofahrern bleibt nur zu hoffen, dass es diesmal nicht die Österreichische Regelung gibt und einmal mehr der Autofahrer zur Kasse gebeten wird.

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