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Tipps für den Kauf gebrauchter Motorräder

Vor dem Motorrad-Sommer

Die Motorradsaison steht vor der Tür: Wer sich schnell ein gebrauchtes Motorrad zulegen will, sollte beim Kauf einige Dinge beachten.

mid/kosi

So ist etwa beim Kauf von Privatleuten ein technisch versierter Berater zur Motorradbesichtigung mitzunehmen. Laien und Einsteiger sind beim Fachhändler besser aufgehoben. Über das derzeitige Preisspektrum der Wunschmaschinen informiert man sich am schnellsten per Internet.


Bei der Motorradbesichtigung muss die Maschine auf den ersten Blick einen gepflegten Eindruck machen. Garagenfahrzeuge haben da eindeutig die besseren Karten.

Vor dem Aufsitzen sind die Lenkerenden, der Kupplungsdeckel, Endschalldämpfer und die Verkleidung auf Kratzspuren zu überprüfen. Sie können auf einen Sturz oder Unfall hinweisen.

An der Vordergabel und dem Motorblock darf kein Öl austreten. Bei Kettenantrieb wird der Zustand der Antriebskette - sie darf weder durchhängen noch rostig sein - und die verbleibenden Nachspannmöglichkeiten kontrolliert.

Daran schließt sich eine Funktionsprüfung von "Killschalter" und Hupe, der Kontrollleuchten im Cockpit, Blinker sowie Fahr- und Fernlicht an. Das Bremslicht muss bei Betätigung der Hand- und Fußbremse rechtzeitig ansprechen.

Bei Speichenrädern wird die Speichenspannung durch einen leichten Schlag mit einem Schraubendreher gegen die einzelnen Speichen getestet. Sie müssen etwa gleich klingen und dürfen nicht scheppern.

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe der Reifen muss eingehalten werden. Zum Check der Lenkkopflager braucht es etwas Kraft und am besten zwei Personen, denn dafür muss das Vorderrad frei schweben.

Dann wird die Gabel nach vorn und hinten gedrückt und von Anschlag zu Anschlag gedreht. Hierbei darf kein Spiel oder Hakeln spürbar sein.

Probefahrt

Zu den Kaufverhandlungen gehört immer eine Probefahrt, am besten nicht nur im Stadtverkehr, sondern auch auf Bundesstraßen und Autobahnen. Nur so können Geradeauslauf und Kurvenverhalten probiert werden.

Vor der Fahrt ist zu klären, ob das Fahrzeug versichert ist. Umgekehrt ist es durchaus üblich, dass der interessierte Käufer seinen Ausweis als Pfand zurücklässt.

Der Motor darf vor der Probefahrt nicht warmgelaufen sein. So kann getestet werden, ob er beim Kaltstart sofort anspringt. Im Standgas hat der Motor ruhig zu laufen, und muss dann ohne Nebengeräusche hochdrehen und sauber Gas annehmen.

Rauchentwicklung aus dem Auspuff ist ein schlechtes Zeichen. Sie deutet auf Undichtigkeiten und eventuelle Motorschäden hin.

Bei der Fahrt wird mehrfach hintereinander gebremst - selbstverständlich mit Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr. Dabei darf sich der Druckpunkt nicht wesentlich verändern.

Die Gänge müssen einfach zu wechseln sein und gut einrasten. Auch Kupplungs- und Bremshebel sind auf Leichtgängigkeit zu überprüfen. Achtung bei der Lichtanlage: Das rechtzeitige Ansprechen des Bremslichts ist wichtig.

Außerdem sollte man sich bei der Fahrt auf dem Bike wohlfühlen und es jederzeit gut im Griff haben.

Papierkrieg

Vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrages sind die Fahrgestellnummer und die aufgezogenen Reifen mit den Eintragungen im Typenschein und Zulassungsschein abzugleichen.

Anhand von Rechnungen und Reparaturbescheinigungen lässt sich abschätzen, ob der aktuelle Kilometerstand realistisch ist. Außerdem gilt es, sich über den Wartungsplan zu informieren.

Zum Beispiel muss spätestens alle zwei Jahre die Bremsflüssigkeit getauscht werden, dabei wird meist eine größere Rechnung fällig. Auch ist zu klären, ob technische Veränderungen vorgenommen worden sind, und ob dafür Prüfungszeugnisse vorliegen.

Preis

Bei der Preisverhandlung kann der Käufer nach passendem Zubehör wie einem Gepäcksystem, Windschild, größeren Tank oder Ersatzreifen fragen. Entgegenkommend zeigen sich viele Verkäufer bei Bargeschäften.

Vom Hinweis auf andere Kaufinteressenten sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen, schließlich ist der Kauf eines Motorrads eine langfristige Investition, die wohl überlegt sein will.

Unabhängig vom Kauf aus privater Hand oder beim Händler: Im Kaufvertrag sollen die Angaben des Verkäufers auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden. Vor allem Laufleistung, Originalzustand und Unfallschäden gehören dazu.

Auf schwammige Formulierungen wie "Top-Zustand" ist zu verzichten, da sie rechtlich gesehen keine Relevanz haben.

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