Europaweite Kampagne "Right 2 Repair" | 23.10.2008
Tauziehen um den Kfz-Markt
Der Verband der freien KFZ-Teile-Fachhändler bringt ein brisantes Thema ins Gespräch: die Wahlfreiheit bei Kauf, Reparatur und Service.
Das wichtigste Stichwort bin diesem Zusammenhang lautet "GVO" – das steht für "Gruppenfreistellungsverordnung". Diese europäische Rechtsnorm, die den Zugang von markenungebundenen Handels- und Servicebetrieben zu notwendigen Informationen der Hersteller sicherstellt, läuft 2010 aus.
Die Autobranche steckt, gemeinsam mit etlichen anderen Zweigen der Wirtschaft, mitten in schweren Zeiten. Familie Österreicher steigt immer widerwilliger auf neue Autos um; die durchschnittliche Lebensdauer des Pkw-Bestandes in Österreich liegt bei 9,1 Jahren. Beim Neukauf werden wieder kleinere und/oder einfachere Modelle bevorzugt.
Das ist nicht nur bei uns so; die Autohersteller sehen sich deshalb gezwungen, neue Erwerbsquellen zu suchen bzw. die alten abzusichern. Bereiche wie die Ersatzteilversorgung oder Service und Reparatur werden immer wichtiger.
Interessenkonflikt
Deshalb möchten die Hersteller ihre Kunden auch nach dem Kauf stärker an sich binden und gleichzeitig ihre Kosten reduzieren. Die Kfz-GVO stellt sicher, dass auch "freie", also nicht markengebundene Geschäftstreibende in der Autobranche operieren können.Aufgrund der GVO können nicht an einen Hersteller gebundene Werkstätten die nötigen Ersatzteile und Daten erhalten, um Fahrzeuge dieses Herstellers zu reparieren und warten. Denn Pkw werden immer komplizierter, die Steuerungs- und Diagnosesysteme immer komplexer.
Außerdem garantiert sie die Versorgung der markenfreien Teilehändler mit Ersatzteilen, und die Existenz des markenfreien Autohandels.
An der GVO-Nachfolgeregelung wird derzeit auf EU-Ebene gearbeitet. Damit sie auch wirklich zustande kommt, gibt es die europaweite europaweite Kampagne "Right to Repair". In Österreich betreibt der Verband der Freien KFZ-Teile-Fachhändler (VFT) diese Kampagne federführend.
Breite Koalition
Den Konsumenten bringt diese Richtlinie die Freiheit, ihr Auto innerhalb der gesamten EU beim Händler ihrer Wahl zu kaufen; und die Freiheit, es dann auch anderswo als bei diesem Betrieb zu servicieren, ohne die Herstellergarantie zu verlieren.Andere Aspekte: die Reparaturbetriebe brauchen auch zukünftig ungehinderten Zugang zu den benötigten Ersatzteilen der Originalhersteller. Und diese Firmen wollen weiterhin ihr "double branding".
Das bedeutet: nicht nur das Logo der Automarke, sondern auch ihr eigenes Firmenzeichen am von ihnen gefertigten Autoteil. Und auch weiterhin den Zugang zum unabhängigen Teilemarkt für Geschäftsmöglichkeiten abseits einer allzu engen Bindung an die Hersteller.
Auch die internationale Föderation der Automobilclubs FIA unterstützt die Kampagne. Die Autoclubs selbst sind übrigens ebenfalls betroffen; auch sie brauchen ja für ihre Pannendienste den Zugang zu relevanten Fahrzeugdaten.
Detaillierte Informationen zur GVO finden Sie am Website der “Right to Repair”-Kampagne.