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Kommentar: Wie aus einem Nein ein Ja wird

Da soll noch einer sagen, in Wien geht nix weiter - in der Bundeshauptstadt findet man Antworten auf Fragen, die gar nicht gestellt wurden!

Johannes Gauglica

Der zweite Monat des Jahres brachte der Wiener Bevölkerung die Chance, endlich einmal ihre Meinung zu äußern – zumindest zu vier Fragen, im Rahmen einer Volksbefragung. Von dieser Gelegenheit machten leider weniger als 40% der BürgerInnen Gebrauch.

Vier der fünf Fragen (Ganztagsschule, Hausbesorger, Kampfhunde-"Führerschein", und erfreulicherweise auch 24-Stunden-Betrieb für die U-Bahn) wurden überwiegend mit Ja beantwortet. Eine Volksbefragung ist ihrer Rechtsnatur nach nicht bindend. Die Stadtväter und –mütter müssen sich an dieses Ergebnis also nicht gebunden fühlen; sie haben das allerdings versprochen.

Als vierte Frage wurde der Vorschlag einer sogenannten City-Maut ventiliert. Völlig überraschend für so ziemlich niemanden setzte es bei dieser Frage ein Nein. Aus dieser Ablehnung zieht die Stadtregierung einen verblüffenden Schluss: „Die Wiener Bevölkerung bevorzugt zu etwa drei Viertel das bewährte System der Parkraumbewirtschaftung.“

Das ist zweifellos ein bemerkenswertes Statement, da ja die Parkraumbewirtschaftung gar nicht Gegenstand einer Frage war. Und auch in Anbetracht der faktisch existenten Mängel und Ungereimtheiten im Zusammenhang mit diesem „bewährten“ System.

Ja, Nein, Vielleicht

Die Wiener Parksheriffs verstecken sich – ähnlich wie z.B. auf Bundesebene die ASFINAG mit ihrer „Bewirtschaftung“ der Autobahnen – hinter mehreren Dienststellen und einer Privatfirma. Damit wird, wohl nicht zufällig, auch bei nicht selten auftretenden Beschwerden der Zugang zur richtigen Stelle möglichst erschwert – denn wo kein Kläger, da kein Richter; wer von vornherein keine Hoffnung für seinen Einwand gegen eine Anonymverfügung sieht, zahlt und muckt nicht auf.

Die Idee, die dem Abkassieren für ohnehin nicht vorhandene Parkplätze in Wien zugrunde liegt, ist von vorn herein fehlerhaft und bedeutet für etliche BewohnerInnen der Stadt – die allesamt schon da waren, bevor der erste Parksheriff seine Runden drehen durfte – Ungleichbehandlung und Vermögensschaden. Bei der Vollziehung zeigen sich ebensolche Unsicherheiten, wie etwa nie richtiggestellte (ein Parksheriff hat immer recht!) „Irrtümer“ in Bezug auf Ort und Zeit.

Der Verfasser dieser Zeilen soll beispielsweise an einem Tag innerhalb weniger Minuten an verschiedenen Stellen falsch geparkt haben – möglicherweise hatten da zwei patroullierende Organwalter dieselbe Idee? Sie lassen sich von der Physik jedenfalls nicht beirren.

Nur nicht aufmucken!

Wer sich beschwert, sollte besser keine auffälligen Schilder auf seinem Fahrzeug spazieren führen. Wir wissen, wovon wir sprechen. Interessant: Die Wiener Magistratsabteilung 67 droht für den Nichtbezahlungsfall unter anderem auch mit Gefängnisstrafen; wo die MA 67 ihre Verwahrungsstelle für Parksünder hat, ist bislang nicht geklärt.

Dazu kommen obendrein die technischen Mängel des sogenannten Handy-Parkens, das sich immer wieder gern für gewisse Zeit außer Betrieb setzt. Die Behörde vertritt nun die nicht nachvollziehbare Meinung, das sei – weil dieses „Service“ ja von einer Privatfirma bereitgestellt wird – alles nicht ihr Problem.

Als Handy-Parker müsse man eben stets auch eine passende Anzahl von Parkscheinen bereit haben. Und somit, fügen wir an, doppelt bezahlen! Denn letztlich soll sich ja auch in der öffentlichen Verwaltung privatwirtschaftliches Denken durchsetzen, oder? – Allerdings nicht zum Nachteil der Bürger.

Eine Volksbefragung ist, wie schon gesagt, nicht bindend. Dass die City-Maut in Zukunft wieder als Thema auftauchen wird, können wir also bereits jetzt versprechen,

meint Ihr

Johannes Gauglica

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