
Was tun bei einem Wasserschaden? | 12.06.2013
Auto unter
Nach Hochwasserschäden: Das Auto keinesfalls selbst starten, wenn es unter Wasser war. Und: Was die Versicherungen bezahlen.
mid/ts
Hochwasser schädigt nicht nur Gebäude, sondern auch Autos, die von den Wassermassen erfasst werden. Kfz-Werkstätten können betroffene Fahrzeuge jedoch oft durch eine "Trockenlegung" wieder instandsetzten.
Wichtig ist es, den Schaden nicht durch falsches Vorgehen noch zu vergrößern. Keinesfalls darf man das Fahrzeug starten, das im Wasser gestanden hat. Ist nämlich Wasser in den Motor eingedrungen, kann dieser durch den sogenannten "Wasserschlag" Schaden nehmen. Bereits das Einschalten der Zündung des Pkw kann Kurzschlüsse und andere Probleme in der elektrischen Anlage und der Elektronik verursachen.
Um dies zu verhindern, ist so schnell wie möglich die Batterie vom Auto, Motorrad oder Roller abzuklemmen und das Fahrzeug einer Fachwerkstatt zu Übergeben. Die Mechaniker untersuchen dann, ob sich eine Trockenlegung finanziell lohnt. Ist das der Fall, ist das Kraftfahrzeug nach der Reparatur technisch wieder okay. Durch eine Fahrzeugaufbereitung verschwinden auch Wasserschäden aus dem Innenraum.
Zahlt die Versicherung?
„Schäden sollten mit Fotos dokumentiert und der Versicherung unverzüglich gemeldet werden“, rät ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. „Einen Startversuch, der einen Motorschaden zur Folge haben kann, sollte man tunlichst unterlassen. Die Versicherung kann in diesem Fall die Leistung verweigern.“Ob die Versicherung einen Hochwasserschaden überhaupt zahlt, hängt von einigen Faktoren ab. „Nur wer über eine abgeschlossene Kaskoversicherung verfügt, hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung“, erklärt der ÖAMTC-Experte.
Im Rahmen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind die Reparatur- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte oder zum Schrottplatz gedeckt. „Bei einem Totalschaden wird die Ersatzleistung aus der Differenz vom Zeitwert des Fahrzeuges vor dem Schadenfall und dem Restwert des Wracks berechnet.