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Was tun bei Steinschlag-Schaden?

Schwerer Schlag

Steinschlag-Schaden: Muss die Scheibe raus - oder kann sie repariert werden? ADAC-Experten haben dazu einen Leitfaden ausgearbeitet.

mid/rhu

Ein hässliches "Tack"-Geräusch von vorne, ein Blick und die Gewissheit: Ein aufgewirbelter Stein hat die Windschutzscheibe beschädigt. Jetzt stellt sich die entscheidende Frage: Muss die Scheibe raus - oder kann sie repariert werden?

Als Faustformel gilt: Repariert werden kann alles, was sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet und kleiner als fünf Millimeter ist, beziehungsweise mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt.

Das Sichtfeld ist in etwa die Fläche von der Größe eines Din-A4-Blattes direkt vor dem Fahrerkopf. Ausnahme von der Regel: Ein Austausch ist nur vermeidbar, wenn nur die äußere Scheibenschicht, nicht aber Innenfolie oder gar Innenscheibe beschädigt wurden.

"Wasser oder Schmutz sollten ebenfalls noch nicht in die Scheibe eingedrungen sein", so ein ADAC-Experte. Sein Tipp: Die Schadstelle sollte umgehend mit einem Aufkleber oder einer Folie überklebt werden (natürlich nur, wenn sie sich nicht im Sichtfeld befindet, dann ist die Scheibe sowieso nicht mehr zu retten).

Kommt eine Reparatur infrage, sollte eine Kfz-Werkstatt, ein Autoglas-Fachbetrieb oder ein Spezialist für Ausbesserungen aufgesucht werden. Muss die Scheibe getauscht werden, kostet das zwischen 400 Euro und 1.000 Euro.

Das zahlt die Voll- oder Teilkasko-Versicherung - bis auf den Selbstbehalt natürlich. Ein Anstieg der Versicherungsprämie ist dabei nicht zu befürchten.

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