
Reifenwissen - neuester Stand | 31.10.2016
Mythos und Wirkichkeit
Manche Reifen-Mythen halten sich hartnäckig - auch wenn sie die Entwicklung überholt hat. Was stimmt und was nicht? Wir geben Antworten.
mid/rhu
Was Reifen-Weisheiten betrifft, ist die Oktober-bis-Ostern-Regel nur noch bedingt gültig: Wer in diesem Zeitraum mit Winterreifen fährt, ist zwar auf der sicheren Seite, wer aber in flachen Regionen mit wenig Schneefallwahrscheinlichkeit wohnt, muss sich nicht zwingend daran halten.
"Spätestens aber Mitte November sollten die Winter-Pneus aufgezogen werden. Denn dann können sich die Temperaturen auch tagsüber dauerhaft im Frostbereich beziehungsweise um die Null-Grad-Grenze bewegen", so der TÜV-Fahrzeugexperte Torsten Hesse.
Dass das mit "O bis O" nur noch mit Einschränkungen gilt, hat auch mit einer anderen festgefügten Überzeugung zu Reifen zu tun, mit dem so genannten Sieben-Grad-Mythos. Der besagt, dass Sommerreifen unter sieben Grad Celsius weniger Grip aufbauen als Winterreifen. Doch das ist heutzutage nur noch bedingt richtig.
"Moderne Sommerreifen können auf Nässe und bei trockenen Bedingungen auch noch knapp über dem Gefrierpunkt Vorteile gegenüber den Winterspezialisten hinsichtlich Traktion und Bremsverhalten aufweisen", so Hesse. Möglich machen das innovative Reifenmischungen, verbesserte Profile und breitere Reifen.
Die witterungsbedingte Straßenbeschaffenheit, also ob schneebedeckte, reifüberzogene oder vereiste Fahrbahnverhältnisse vorherrschen, hat den entscheidenderen Einfluss auf den Reifengrip als nur die reine Außentemperatur.
Deshalb hat der Gesetzgeber auch die "situative Winterreifenpflicht" eingeführt. Strafbar macht man sich dabei nur, wenn man innerhalb deren Gültigkeits-Zeitraumes (in Österreich 1. November bis 15. April) mit Sommerreifen auf Schnee, Eis oder Matsch fährt. Steht das sommerbereifte Auto bei winterlichen Bedingungen auf einem öffentlichen Parkplatz, ist das genauso wenig strafbar, wie wenn man mit Sommerreifen z.B. im Jänner auf trockener Straße fährt.