
Sparen beim Kauf von EU-Importen und Reimporten | 08.11.2017
Günstig Importieren
Autokauf-Ratgeber: Wie man beim Kauf von EU-Importen und Reimporten Geld sparen kann - und was es dabei zu beachten gilt.
Foto: TÜV Nord
30 bis 40 Prozent Preisersparnis verheißt der Fahrzeugkauf im Ausland oder von Reimporten für den deutschen und auch österreichischen Markt. Doch durch Unterschiede in der Ausstattung und fehlende Zertifikate können vor der inländischen Betriebszulassung teure Nachrüstungen nötig werden. Vor dem Kauf sollten daher diese grundlegenden Voraussetzungen beachtet und ein Angebot für EU-Neuwagen oder Reimporte entsprechend gründlich verglichen werden.
Unterschiede in den Bezeichnungen Neuwagen/Importfahrzeug/Reimport
Die Voraussetzungen bei EU-Neuwagen und Importfahrzeugen sind nach Preis und Ausstattung sehr ähnlich. Dennoch muss hier wie beim Reimport gut verglichen werden, um das Ersparte nicht für nötige Nachrüstungen auszugeben:
EU-Neuwagen und Importfahrzeug nahezu identisch
EU-Neuwagen sind fabriksneue Fahrzeuge aus Fertigungsstätten im europäischen Ausland, wie sie am Beispiel von VW auch von take your car angeboten werden. Wer in Deutschland oder Österreich ein solches Fahrzeug kauft, bekommt es also grenzübergreifend aus einem dieser Länder angeliefert. Abgas- und Sicherheitsvorschriften sind innerhalb der EU gleich, dennoch sollten Fahrzeuggarantie und Ausstattung gründlich verglichen werden. In manchen EU-Ländern ist weniger oder eine andere Standard-Ausstattung üblich, was sich nachteilig auf die mögliche Preisersparnis von bis zu 40 Prozent auswirkt.
Reimport aus Deutschland - Rückführung mit Sparpotenzial
Wird ein Fahrzeug als Reimport bezeichnet, dann wurde es in Deutschland gefertigt, mit dem Ziel, es zu exportieren. Nach dem Export wird es durch einen Verkauf an deutsche Interessenten allerdings wieder nach Deutschland zurückgeführt. Vorteilhaft an dieser Variante sind gleiche Garantien und meist gleiche Ausstattung wie beim Kauf von deutschen Neuzulassungen. Preislich lässt sich dabei dennoch sparen. Bei Auslaufmodellen und Trendmodellen aus deutschen Autowerken können dies bis zu bis zu 30 Prozent sein.
Dies muss bei Kauf und Anmeldung solcher Fahrzeuge beachtet werden
Garantieleistungen: Die meisten Hersteller in Europa bieten für EU-Neuwagen zwei Jahre an. Importe aus Nicht-EU-Ländern können drei bis sieben Jahre bieten. Allerdings muss dafür der Hersteller das Serviceheft abstempeln. Nötig sind auch der Eintrag des Übergabedatums sowie der Fahrzeug-ID. Innerhalb der Garantiezeit wird das Fahrzeug europaweit in einer Vertragswerkstatt des Herstellers kostenlos bei Sachmängeln (nicht Unfall) repariert. Nötige Unterlagen für die Anmeldung in Deutschland:
- Personalausweis (oder Reisepass),
- EVB Nummer (Versicherungsbestätigung) des Haftpflichtversicherers für dieses Fahrzeug,
- Kaufvertrag (oder Kaufrechnung im Original),
- ausländische Fahrzeugpapiere und Certificate of Conformity (COC).
Achtung: EU-Neuwagen ohne COC müssen für die Erteilung der Betriebserlaubnis in Deutschland bei DEKRA oder TÜV vorgezeigt werden
- Einzugsermächtigung (Kfz-Steuer)
- Lieferantenbescheinigung über die ausländische Herkunft ohne vorherige Zulassung
Für Deutschland vorgeschriebene Ausstattungsmerkmale
EU-Neuwagen werden in den Herstellerländern den jeweiligen inländischen Paragraphen angepasst. Für südliche EU-Länder ist das beispielsweise eine Klimaanlage, für skandinavische Fahrzeuge eine solide Winterausrüstung. Andere Ausstattungsdetails für deutsche Straßenbedingungen sind nicht bei jedem Importfahrzeug vorhanden. Diese müssen, falls nicht schon eingebaut, nachträglich aufgerüstet werden:
Front- und Seitenairbag, gegebenenfalls auch Airbag für Insassen hinten - Frontairbag ist in allen EU-Ländern und selbst im asiatischen Importraum Standard. Der Rest kann aus Mehrausstattung häufig beim Hersteller gegen Aufpreis mitverlangt werden. Möglich, aber deutlich preisintensiver, ist die Nachrüstung von Seiten- und Insassenairbag in Deutschland.
Elektronische Fahrassistenzen wie Müdigkeitswarner - Noch sind dieser oder Rückfahrhilfe und andere Warnsysteme in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund positiver Unfallstatistiken ist jedoch in naher Zukunft mit einer Gesetzesanpassung zu rechnen. Wenigstens sollte beim Kauf eines EU-Wagens bekannt sein, welcher Aufwand für die entsprechende Aufrüstung nötig ist und ob dadurch Veränderungen in der Betriebserlaubnis nötig werden.
Aktive statt passive Stützen als Schutz vor einem Schleudertrauma bei Unfällen - Für die Vordersitze sind diese bei den meisten Autobauern in der EU bereits Standard in der Ausstattung. Der Austausch passiv gegen aktiv auf den Hintersitzen ist preislich auch bei Nachrüstung in Deutschland vergleichsweise geringfügig und kann deshalb später bei Bedarf vorgenommen werden.
ISOFIX-Halterungen für Kindersitze - dieser moderne Klickmechanismus mit zwei Metallbügeln verbessert die Stabilität von Kindersitzen. In vielen EU-Ländern kann diese Ausstattung kostenpflichtig, aber deutlich preisgünstiger als in Deutschland für EU-Neuwagen mitbestellt werden.
Fazit
Der Kauf von EU-Neuwagen oder Reimporten spart viel Geld. Doch es sind Vergleiche nötig, um sich vor anschließenden Zulassungsproblemen oder Sicherheitsmängeln in Deutschland zu schützen. Viele Ausstattungsdetails können bei ausländischen Herstellern mitbestellt werden, was trotzdem noch eine gute prozentuale Preisersparnis bedeutet.