
Digitale Vignette bis 14. Jänner kaufen | 12.01.2018
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Wer 2018 auf die digitale Autobahn-Jahresvignette umsteigen möchte, sollte diese aufgrund des Rücktrittsrechts bis spätestens 14. Jänner kaufen.
Derzeit ist die digitale Vignette nur über die Homepage der ASFINAG www.asfinag.at erhältlich. Aufgrund des allgemein gültigen Rücktrittsrechts bei Internetkäufen ist diese Form der Vignette aber erst 18 Tage später gültig.
Daher sollten jene Auto- und Motorradlenker, die heuer eine digitale Vignette lösen möchten, bis spätestens Sonntag, den 14. Jänner den Kauf tätigen, damit das virtuelle Autobahnpickerl ab 1. Februar gültig ist und alle Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich benutzt werden dürfen.
Vignettenpflicht gilt in Österreich für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile. Wer ohne gültiges Pickerl erwischt wird, hat eine Ersatzmautzahlung in Höhe von 120 Euro zu entrichten - 33 Euro mehr als der Preis der Jahresvignette und 13-mal teurer als die Zehn-Tages-Variante.
Gültig ist die neue Jahresvignette bis 31. Jänner 2019. Der Kaufbeleg für die
Klebevariante sollte aufbewahrt werden - er dient im Falle eines Handhabungsfehlers (Vignette falsch angebracht) als Nachweis, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann. Im Falle eines Scheibenbruches oder Totalschadens ist unter anderem die Quittungsallonge zur Einreichung nötig.
Sorgen, die man beim Kauf der digitalen Vignette nicht mehr hat. Weitere Vorteile: Wechselkennzeichen-Besitzer benötigen für bis zu drei Autos nur noch eine Vignette, bei einem Verkauf des Autos muss man keine neue Vignette kaufen, so man das Kennzeichen behält, und schließlich entfällt das lästige Wegkratzen am Jahresende.