
"Raser-Paket" tritt in Kraft | 30.08.2021
Diesen Mittwoch wird es ernst
Am 1. September 2021 tritt die Gesetzesnovelle zum "Raserpaket" in Kraft. Die Änderungen in der österreichischen Straßenverkehrsordnung und im Führerscheingesetz beziehen sich vor allem auf die massive Überschreitung der gesetzlichen Tempolimits im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen und den damit verbundenen Strafen und Führerscheinmaßnahmen.
Seit März dieses Jahres ist klar: Für Temposünder wird es in Österreich in Zukunft teurer. Und diese Zukunft beginnt übermorgen. Wie bereits damals berichtet, geht es vor allem um folgende drei Punkte, die schon damals nicht ohne Gegenwehr blieben:
- Der Strafrahmen für überhöhte Geschwindigkeit wird auf 5.000 Euro erhöht
- Entzugsdauer des Führerscheins und auch der Beobachtungszeitraum für wiederholte Geschwindigkeitsübertretungen werden verdoppelt
- Neues Delikt "illegale Straßenrennen": Strafe sind 6 Monate Führerscheinentzug und in Wiederholungsfällen "Psychotest". Eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs ist in Extremfällen möglich
Der Chef-Jurist des ÖAMTC, Martin Hoffer, nennt in einer aktuellen Aussendung zum Thema Beispiele für die neuen Regellungen: "Drohte bisher bei erstmaliger Übertretung um 41 bis 60 km/h im Ortsgebiet ein Führerscheinentzug von zwei Wochen, so ist es jetzt ein Monat. Wiederholt sich das Vergehen, drohen drei Monate. Mit jeder weiteren Überschreitung sind es, je nach Schwere, drei bis sechs Monate."
Ist eine Übertretung begangen, läuft der Vermerk im Führerscheinregister erst nach vier Jahren ab. Danach gilt eine gleichartige Übertretung wieder als "erstmalig". Zusätzlich wurden die Strafen bei schweren Übertretungen teilweise mehr als verdoppelt, etwa das Höchstmaß von 2.180 auf 5.000 Euro. Die im Zuge des "Raserpakets" besonders hitzig diskutierte, mögliche Beschlagnahmung von Fahrzeugen soll hingegen in den nächsten Monaten konkretisiert werden.
Mit der Regelung, so Hoffer, ginge es vor allem darum "wirksam gegen illegale Straßenrennen vorgehen zu können. Diese wurden in vielen Gemeinden zur immer größeren Belastung und Gefahrenquelle". Zudem merkt er an: "Für eine abschreckende Wirkung der Strafen bei extremer Raserei ist es wichtig, dass diese Maßnahmen ausreichend kommuniziert werden, das war mit ein Grund für diese Novelle. Generell begrüßen wir, dass nun mehr gegen rücksichtslose Rowdys unternommen werden kann. Entscheidend sind aber die Dichte und Qualität der Überwachung durch die Exekutive, denn nur die Strafdrohungen allein schrecken echte Raser nicht ab".
Um bei so schwerwiegenden Strafmaßnahmen Rechtssicherheit zu gewährleisten, plädiert der Mobilitätsclub dafür, dass bei Lasermessungen eine entsprechende Fotodokumentation der Geschwindigkeit und des Kennzeichens stattfindet, um Ablesefehler zu vermeiden.