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Schärfere Gesetze gegen Raser
Dessie_Designs / pixabay

Strafen bis zu 5.000 oder Auto-Abnahme

Im Ministerrat wurde der Weg zu schärferen Strafen für Tempoüberschreitungen im Straßenverkehr geebnet. Um Todesopfern im Straßenverkehr entgegenzuwirken, plant die Regierung höhere Strafen bis zur Auto-Abnahme. Manchen geht der Vorschlag zu wenig weit, andere warnen vor Drangsalierung der Autofahrer und Enteignungsfantasien.

Mag. Bernhard Katzinger

Eingebracht wurde der neue Vorschlag von der grünen Verkehrsministerin Leonore Gewessler und dem Salzburger Verkehrslandesrat Stefan Schnöll. Er beinhaltet:

- Der Strafrahmen für überhöhte Geschwindigkeit wird auf 5.000 Euro erhöht
- Entzugsdauer des Führerscheins und auch der Beobachtungszeitraum für wiederholte Geschwindigkeitsübertretungen werden verdoppelt
- neues Delikt "illegale Straßenrennen": Strafe sind 6 Monate Führerscheinentzug und in Wiederholungsfällen "Psychotest". Eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs ist in Extremfällen möglich

Der letzte Punkt klingt für die FPÖ nach "grünen Enteignungsfantasien". Zu mehr als "Abkassieren, Abstrafen und jetzt auch noch Beschlagnahmen" sei Gewessler nicht fähig, so FP-Verkehrssprecher Christian Hafenecker.

Auch ARBÖ und ÖAMTC stimmen dem Paket zwar grundsätzlich zu, warnen aber auch vor Vorschriften, die übers Ziel hinausschießen. Konkret fordert ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer: "Minimale Übertretungen dürfen nicht in einen Topf mit 'Rasen' geworfen werden. Hier braucht es klare Abgrenzungen", während ARBÖ-Generalsekretär Gerald Kumnig darauf hinweist, dass eine mögliche Beschlagnahme des Fahrzeugs als Eingriff ins Eigentumsrecht auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft werden müsse.

Ganz anders sieht das, erwartungsgemäß, das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Dieses "Minimalprogramm in der Verkehrssicherheit" koste Menschenleben, warnt dessen Direktor Othmar Thann, der u.a. eine deutliche Senkung der Grenzwerte für Führerscheinentzug um je 10 km/h innerorts auf 30 bzw. außerorts auf 40 km/h mit einer Entzugsdauer von 3 Monaten fordert.

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