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Fahrzeugverkauf: Was für Unterlagen braucht man?

Wer sein Fahrzeug abmelden und verkaufen möchte, braucht die notwendigen Unterlagen. Am besten ist es, sie noch vor dem Inserat zusammenzusuchen und separat aufzubewahren.

Dazu gehören auch Informationen, die für den Käufer interessant sein könnten: Insbesondere Rechnungen, HU-Protokolle und Quittungen sind gerne gesehen. Aus ihnen lässt sich entnehmen, welche Reparaturen erfolgt sind und welche Ersatzteile verbaut wurden. Dabei spielt es letztlich keine Rolle, ob das Fahrzeug an eine Privatperson oder an den Autoankauf in Berlin übergeht - die wichtigsten Dokumente müssen stets vorliegen.

Welche Unterlagen sind zwingen notwendig?

Damit man sein Auto verkaufen kann, gibt es eine Reihe an Dokumenten, die auf jeden Fall vorliegen müssen. Sind zusätzliche Unterlagen vorhanden, können diese ebenfalls mitgegeben werden. Schließlich gibt es in einem solchen Fall kein Zuviel an Informationen.

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sollten Umbauteile vorhanden sein
  • Dokumente über den aktuellen HU-Prüfbericht
  • Scheckheft oder Inspektionsheft
  • Der Kaufvertrag und eventuell die Kennzeichen

Mit diesen Informationen sind Verkäufer beim Autoankauf auf der sicheren Seite. Anhand von zusätzlichen Quittungen und belegen lässt sich zudem die Historie notwendiger Reparaturen aufzuzeigen.

Zulassungsbescheinigung: Die Grundlage für den Verkauf

Damit das Auto an einen neuen Besitzer übergehen kann, sind die Zulassungsbescheinigung 1 und 2 zwingend notwendig. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Das beide ein zentraler Bestandteil sind, liegt daran, dass der neue Besitzer das Auto ohne diese Dokumente nicht anmelden kann.

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gibt an, dass das Fahrzeug für den Betrieb auf öffentlichen Straßen ausgelegt ist. Deshalb ist es stets notwendig, dieses Dokument im Auto mitzuführen. Wurde das Fahrzeug zuvor abgemeldet, wird stattdessen die Abmeldebescheinigung ausgehändigt.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 klärt, wer der Halter des Kfz ist und es nutzen darf. Idealerweise sollte diese Bescheinigung nicht im Auto liegen bleiben.

 

Der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung offenbart wichtige Details

Auch den Bericht der letzten Hauptuntersuchung müssen Verkäufer beim Autoankauf oder beim Privatverkauf vorlegen. Er ist für die Neuanmeldung des Fahrzeugs unbedingt notwendig, sollte das Auto älter als drei Jahre sein. Obwohl die zuständigen Behörden eine Plakette auf dem hinteren Kennzeichen aufkleben, reicht diese Kennzeichnung für die Anmeldung nicht aus. Das macht den Prüfbericht zu einem wichtigen Dokument für den Verkauf.

Für den Käufer hingegen bietet die letzte HU interessante Details: Hier findet er Informationen über den Zustand des Autos, mögliche Mängel und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Im Allgemeinen erhöht eine frische HU-Plakette die Chance zu verkaufen und erlaubt es, höhere Preise zu verlangen.

Wichtig: Spezielle Umbauteile, beispielsweise die Räder oder die Auspuffanlage, erfordern einen weiteren Nachweis - nämlich die Allgemeine Betriebserlaubnis. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug trotz Modifikation weiterhin genutzt werden darf. Sie muss immer im Auto dabei sein, es sei denn, die Teile wurden in die Zulassungsbescheinigung eingetragen.

Das Scheckheft oder Inspektionsheft sichern den Verkauf

Verkäufer sind nicht dazu verpflichtet, das Scheckheft oder das Inspektionsheft beim Verkauf vorzulegen. Trotzdem ist diese Information ein wichtiges Kriterium für die meisten Käufer. Hier finden Sie Details zu vergangenen Werkstattaufenthalten, der Einhaltung von Wartungsintervallen sowie über die durchgeführten Inspektionen. Insbesondere der Wechsel von Bremsflüssigkeit, Motoröl oder Zahnriemen ist dabei von Interesse.

Welche Arbeiten in diesem Rahmen durchgeführt wurden, wird vom zuständigen Kfz-Meister ausgefüllt. Zudem finden sich seine Unterschrift und der Firmenstempel im Heft. Lediglich Informationen über allgemeine Reparaturen oder neue Reifen werden nicht in das Scheckheft eingetragen. Es kann deshalb sinnvoll sein, zusätzliche Belege in einem separaten Ordner zu sammeln.

 

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