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A-Pickerl adé

Ab 01.11. gibt es auch in Österreich die EU-Kennzeichen, hier erfahren Sie alles zum Tausch sowie die gesetzlichen Bestimmungen.

Ab November wird die EU-Mitgliedschaft Österreichs nun auch durch die entsprechenden Autokennzeichen verdeutlicht werden, berichtet der ÖAMTC. Dann wird der blaue Balken mit den 12 Sternen oben und dem Länderkürzel unten offiziell die Kennzeichentafeln zieren, so wie bereits in vielen anderen Mitgliedsstaaten.

Österreich-spezifische Eigenheiten, wie die rot-weiß-roten Streifen oben und unten, sowie die Wappen der Bundesländer bleiben erhalten.

Bestimmung ab 1. November in Kraft

Von Rechts wegen treten die gesetzlichen Bestimmungen am 1. November in Kraft. Doch weil Montag, der 4. November, der erste Werktag nach dem Inkrafttreten ist, gilt dieser Termin als Erstausgabe-Tag der heimischen EU-Kennzeichen. Von der Umstellung sind alle derzeitigen weißen Kennzeichentafeln betroffen.

Die blauen Probefahrt-, grünen Überstellungs-, die blau-roten Zoll- sowie die roten Tafeln für ausländische Anhänger, die von einheimischen Fahrzeugen gezogen werden und Moped-Kennzeichen bleiben davon unberührt. Für Motorräder wird eine neue, etwas kleinere Tafel eingeführt.

Alle, die ab diesem Zeitpunkt ein Kraftfahrzeug neu anmelden, ummelden oder einfach eine neue Tafel brauchen, weil die alte kaputt, verloren oder entwendet ist, bekommen automatisch die EU-konforme Ausführung.

Kein verpflichtender Austausch

Eine Verpflichtung zum Austausch der Kennzeichentafeln gibt es nicht. "Selbst die alten schwarzen Tafeln behalten ihre Gültigkeit", beruhigt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Aber auch behördlich hinterlegte Kennzeichentafeln (etwa nur für jeweils sechs Monate pro Jahr auf öffentlichen Straßen verwendete Oldtimer, Cabrios oder Motorräder) können ab 4. November unverändert ausgefolgt werden, weil die Zulassung ja weiter besteht.

Bestellungen der EU-Kennzeichen ab 1. Oktober möglich

Die Vorgangsweise bei einem Wechsel des Fahrzeugs ab 4. November ist recht einfach: Die alten Kennzeichentafeln werden in der Zulassungsstelle abgegeben. Für das neu angemeldete Fahrzeug gibt es grundsätzlich eine neue Buchstaben-Nummern-Kombination. "Wer seine alte liebgewonnen hat, sollte die neue 'alte' Tafel rechtzeitig bestellen", rät ÖAMTC-Jurist Hoffer. Dies ist per 1. Oktober möglich.

Die Versicherer raten, in diesem Fall die neuen Tafeln bis längstens 10. Oktober zu bestellen. Nur das garantiert, dass sie auch wirklich ab 4. November zur Verfügung stehen. Auch bei den
Wunschkennzeichen ist es eine Terminfrage und es ist mit starkem Andrang zu rechnen. Soll beim Fahrzeugwechsel ein bestehendes Wunschkennzeichen in ein EU-konformes "verwandelt" werden, das zum Anmeldezeitpunkt ab 4. November noch nicht fertig ist, so wird bis zum Einlangen der Tafeln vorübergehend ein Standard-Kennzeichen zugewiesen.

Wer eine oder beide Kennzeichen-Tafeln verliert und dann den gleichen Kennzeichen-Wortlaut mit EU-Emblem anfertigen lassen möchte, hat doppelt Pech: Zum Verlust der Tafeln kommt dann noch der seiner ganz persönlichen Kombination. Denn, das alte Kennzeichen ist auf ein Jahr gesperrt, sogar ein Wunschkennzeichen.

Der Umstieg ohne Wechsel des Fahrzeugs kostet lediglich den Preis für die neuen Tafeln, für Pkw 18,- Euro, für Motorräder 9,80 Euro. Auch hier kann die alte Kombination - Wunschkennzeichen oder liebgewonnener Zufallstreffer - bei der Bestellung in Auftrag gegeben werden.

Wird ab 4. November zu einem Fahrzeug ein zweites neu hinzu gemeldet, zu einem bestehenden Wechselkennzeichen ein Fahrzeugwechsel durchgeführt oder ein zusätzliches Fahrzeug angemeldet, erhält man klarerweise ein EU-Kennzeichen.

Neue Kennzeichen machen A-Pickerl überflüssig

"Einen praktischen Sinn und Zweck haben die neuen Schilder auf alle Fälle: Man erspart sich, ein A-Pickerl auf den Lack oder die Scheibe zu kleben", so ÖAMTC-Jurist Hoffer abschließend und ergänzt: "Wer bisher ein EU-Kennzeichen durch Anbringen eines blauen Aufklebers 'selbst gebastelt' hat, darf dies aber weiter verwenden. Bei Fahrten ins Ausland muss aber in diesem Fall weiterhin zusätzlich ein 'A' als vorschriftsmäßiges internationales Unterscheidungskennzeichen angebracht sein."

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