Telegramm | 04.01.2002
Vorsicht bei Auto Euro-Preisvergleichen
Bei Neufahrzeugen gilt - im Gegensatz zu normalen Konsumartikeln - die Bestimmungsland-Besteuerung.
Steht auf einem Konsumartikel der Europreis drauf, dann zahlt der Konsument auch diesen Europreis, ganz gleich ob er in Italien, in Deutschland, in Österreich oder einem anderen Euroland kauft.
Außer bei Neu-Fahrzeugen (motorbetriebene Landfahrzeuge, Autos, Motorräder sowie Wasserfahrzeuge und Luftfahrzeuge) , denn hier gilt die Bestimmungsland-Besteuerung. Auf diese wichtige Ausnahme von der Regel sei gerade jetzt, mit dem Einstieg ins Eurozeitalter hingewiesen, wo die neue Preistransparenz zu länderübergreifenden Vergleichen lockt.
Kauft ein EU-Bürger in einem anderen Land einen Neuwagen, dann bezieht er dieses Fahrzeug ohne Steuern, also zum Nettopreis. Bei der Anmeldung des Fahrzeugs im eigenen Land sind dann die dort vorgeschriebenen Abgaben und Steuern zu bezahlen. Im konkreten Fall Österreich werden bei der Fahrzeugzulassung die österreichische Normverbrauchsabgabe und die österreichische Mehrwertsteuer fällig. Die Normverbrauchsabgabe liegt zwischen 2% und maximal 16%, darauf wird noch die österreichische Mehrwertsteuer von 20% aufgeschlagen.
Im umgekehrten Fall gilt das natürlich genau so. Kauft beispielsweise ein Deutscher in Österreich, bezieht er das Auto in Österreich ohne Steuern, also zum Nettopreis und bezahlt in Deutschland dann die dortige Mehrwertsteuer (die Normverbrauchsabgabe gibt es dort nicht). Aus diesem Grund können bei Neuwagen immer nur die Nettopreise als Vergleichsbasis länderübergreifend herangezogen werden, bei denen selbstverständlich auch die unterschiedlichen Ausstattungen berücksichtigt sein müssen, wenn man darauf hinweisen will, wo man in einem Euroland ein bestimmtes Modell günstiger kaufen kann.
Der länderweise Vergleich der Auto-Bruttopreise sagt lediglich aus, was der dortig ansässige Konsument für ein bestimmtes Auto bezahlt.
Bei Gebrauchtwagen ist die Regelung übrigens anders. Kauft man einen Gebrauchtwagen irgendwo in der EU, dann zahlt man dort mit dem Bruttopreis bereits die dortige Mehrwertsteuer und erlegt bei der Erstanmeldung in Österreich die entsprechende Normverbrauchsabgabe (und auf diese Abgabe eine 20%ige Mehrwertsteuer). Als Gebrauchtwagen gilt ein Auto, dessen erste Inbetriebnahme mehr als 6 Monate zurückliegt und mehr als 6.000 km gefahren wurde.