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Der Österreichische Weg

Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde der Alt-Fahrzeug-Bericht 2003 vorgelegt und die ab 2006 geltende EU-Richtlinie präsentiert.

Stefan Gruber

Der Alt-Fahrzeug-Bericht 2003 zeigt wieder einmal eine Vorreiterrolle für Österreich. Unser Land gehört nämlich zu den wenigen EU-Ländern, welche die Altfahrzeugrichtlinie mit Wirkung vom 06.11.2003 schon umgesetzt hat.

Mit einem neuen Datenmanagementsystem wurden im Jahre 2003 rund 92.000 Altfahrzeuge elektronisch erfasst und in individuellen Berichten dem Umweltministerium termingerecht zu den vorgesehen Stichtagen gemeldet.

Aber gerade in diesem Meldewesen sieht der Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel, Komm.Rat Heinz L. Havelka, eine unnötige Hürde für die Kfz-Betriebe. Der enorme Aufwand verteuere nur das Recycling der Autos, und das hat trotz "Gratisrücknahme" am Ende erst wieder der Kunde durch erhöten Neuwagenpreise zu bezahlen.

Havelka fordert daher eine Überdenkung der EU-Richtline und Vereinfachung des Meldewesens im Rahmen der Altfahrzeugverwertung.

Derzeit werden 78% eines Fahrzeuges zur Wiederverwertung verwendet, ab 1.1.2006 tritt jedoch eine neue EU-Regelung in Kraft, die eine 80%ige Wiederverwertung vorsieht. Diese zwei Prozent stellen jedoch einen sehr hohen Aufwand dar. Die Industrie erhofft sich daher noch enige Änderungen bei der Altfahrzeugverwertung, die zum einen die Bürokratie dämmt und zum anderen auch einige unsinnige Regelungen wieder verschwinden lässt.

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