Service: Worauf Kraftfahrer bei Schneefall achten müssen | 27.01.2005
Wenn es schneit, ist für die Kraftfahrer vieles anders
Die ungewohnten Schneemassen machen vor allem den Autofahrern in Ostösterreich zu schaffen, hier erfahren Sie, worauf Kraftfahrer nun achten müssen.
Die Liste der Tücken, die der Schneefall den Kraftfahrern beschert, ist lang. Schneeverwehte Verkehrsschilder geben Rätsel auf, welche Ge- oder Verbote wohl dahinter stecken mögen. Dort, wo am Vortag noch eine Bodenmarkierung war, wird kreuz und quer gefahren.
"Die 'Narrenfreiheit' haben die Autofahrer aber nicht, wenn Verkehrsschilder, Bodenmarkierungen und Hauseinfahrten winterlich weiß sind", warnt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Auch im Schneechaos gelten Regeln im Straßenverkehr. Einige wichtige hat die Rechtsexpertin des Clubs zusammengefasst:
"Auf jedem Fahrstreifen darf man geradeaus fahren, auf dem zunächst rechts gelegenen Streifen ist Rechtsabbiegen erlaubt. Auf der neben der Fahrbahnmitte gelegenen, in Einbahnen auf der äußerst linken Fahrspur, darf nach links abgebogen werden", erläutert Zelenka.
Ortskundige, die wissen, wie die Richtungspfeile normalerweise verlaufen (wenn z.B. auf der zweiten Spur das Rechtsabbiegen erlaubt ist), müssen aufpassen: Die Verkehrsteilnehmer verhalten sich anders als gewohnt.
In einem solchen Fall ist die allgemeine Situation zu beachten, damit es nicht passiert, dass man womöglich gegen eine Einbahn fährt. Anders ist es bei einem Verkehrszeichen, dessen äußere Form eindeutig erkennbar ist. Bei "Vorrang geben" oder "Halt" spielt es keine Rolle, ob die Schilder mit Schnee zugeweht sind: Sie müssen trotzdem beachtet werden.
Kurzparkzonen gelten trotz Schneefall - Wien ist eine Ausnahme
"Wenn die Kurzparkzonen-Regelung wie bei großen Schneemengen in Wien üblich nicht extra aufgehoben wurde, gelten Kurzparkzonen trotz Schneefalls", macht Zelenka aufmerksam. Selbst wenn man die blaue Bodenmarkierung nicht erkennen kann, ist die Kurzparkzone durch ein Verkehrszeichen verordnet.
Die ÖAMTC-Juristin erwartet sich aber, dass die Überwachung der Kurzparkzonen bei starkem Schneefall wie heute auch von anderen Städten und Orten kulant gehandhabt bzw. die Kurzparkzone vorübergehend außer Kraft gesetzt wird. Das muss aber z.B. via Rundfunk gesondert bekannt gegeben werden.
Wer sein Auto in der Kurzparkzone abstellt, muss bei Schneefall nicht ständig die Scheibe putzen, damit Kurzparkschein oder Parkuhr gut sichtbar sind. "Dem Aufsichtsorgan kann durchaus zugemutet werden, den Schnee von der Windschutzscheibe zu wischen, um ins Wageninnere schauen zu können", sagt Zelenka.
Vor einer zugeschneiten Hauseinfahrt darf nicht ungeniert geparkt werden, wenn keine Gehsteigabschrägung erkennbar ist. "Ist z.B. ein 'Einfahrt freihalten' -Schild vorhanden, muss man sich hinsichtlich einer eventuell vorhandenen Gehsteigabschrägung vergewissern", erklärt die Rechtsexpertin des Clubs.
Übrigens: Auch wenn das Herz noch so an ihm hängt - der mühsam freigeschaufelte Parkplatz darf nicht mit Leitern, Brettern oder ähnlichem besetzt werden, wenn man wegfährt.