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Alles über NoVA und Versicherungssteuer

Die Steuer macht's teuer

Seit dem 1. März gelten die neue Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die erhöhte motorbezogene Versicherungssteuer. Lesen Sie hier alle Fakten.

Georg Koman

Egal, ob die Finanzminister und -Innen nun KHG, Sepp, Mitzi oder Spindi heißen, den Autofahrern greifen sie immer in die Tasche. Auch im Zuge des neuen Belastungspakets für die Österreicher dachte die Regierung zuallererst an die gute, alte "Melkkuh" Autofahrer. Seit dem 1. März 2014 gilt nun die neue Regelung zur Normverbrauchsabgabe (NoVA).

Für die Berechnung des Prozentsatzes subtrahiert man die Zahl 90 von der angegebenen CO2-Emission des Autos und dividiert den Betrag dann durch 5. Vom Ergebnis in Euro darf man - bis Ende 2014 - 350 Euro bei jedem Dieselfahrzeug und 450 Euro bei jedem Benziner abziehen. Im Jahr 2015 beträgt der Abzugsposten für Diesel und Benziner 400 Euro, im Jahr 2016 werden es 300 Euro sein.

Für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (also Elektro, Hybrid, Erdgas, Flüssiggas oder Ethanol) gibt es einen Bonus von 600 Euro, gesichert vorerst bis zum 31. Dezember 2015.

Kleiner Lichtblick: Das Rechnungsmodell zeigt, dass Autos, die 90 g CO2 pro Kilometer oder weniger emittieren, von der NoVA befreit sind. Je nach Preis des Autos gehen sich auch noch ein paar Gramm mehr aus, solange der Abzugsposten (350 oder 450 Euro) höher ist als der für die NoVA zu entrichtende Betrag.

Emittiert das Auto z.B. 102 Gramm CO2, ergibt das rechnerisch eine NoVA von 2 Prozent (Kommazahlen werden auf- oder abgerundet). Beträgt der Nettopreis 18.000 Euro, "kosten" die zwei Prozent NoVA 360 Euro. Nach Abzug des Bonusbetrages von 450 Euro - wir nehmen jetzt einmal an, es handelt sich um einen Benziner - ergäbe das sogar einen Negativbetrag, der aber natürlich nicht ausbezahlt wird. In so einem Fall verfällt der Rest einfach.

Um vom Nettobetrag auf den Bruttobetrag inklusive aller Abgaben zu kommen, schlägt man zum Nettobetrag 20% Mehrwertsteuer auf und rechnet dann noch die ermittelte NoVA dazu. Früher wurde zuerst die NoVA zum Nettobetrag addiert und dann auf alles die Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Hier machte allerdings die EU unserem findigen Fiskus einen Strich durch die Rechnung, denn auf eine Abgabe (die ja nur eine anders benannte Steuer ist) eine weitere Steuer aufzuschlagen ist - eigentlich völlig logisch - unzulässig.

Noch eine Neuerung: War die NoVA bis jetzt - abhängig vom Normverbrauch - mit 16 Prozent gedeckelt, wurde der Höchstsatz nunmehr auf satte 32 Prozent erhöht. Um auf 32 Prozent zu kommen, muss der Emissionswert allerdings ansehnliche 250 g/km betragen. Das entspricht einem Mix-Verbrauchswert von über zehn Litern. Ein 560 PS starker Audi RS6 kommt etwa auf 228 g/km (9,8 Liter im Mix).

Die Deckelung ist aber in jedem Fall Augenauswischerei. Beträgt der CO2-Emissionswert nämlich über 250 g/km, sind für jedes weitere Gramm zusätzliche 20 Euro NoVA zu entrichten.

Die neue motorbezogene Versicherungssteuer

Während man der NoVA durch den Kauf eines verbrauchsarmen Autos oder eines Gebrauchtwagens ein Schnippchen schlagen kann, kommt man um die motorbezogene Versicherungssteuer leider in keinem Fall herum.

Um diese - nach wie vor pro Monat zu bezahlende - Belastung zu errechnen, musste man bisher von der Leistung in kW die Zahl 24 abziehen und das Ergebnis dann mit 0,55 Euro multiplizieren. Dieser Betrag wurde per 1. März 2014 erhöht und gleichzeitig gestaffelt.

Zwar wird nach wie vor die Zahl 24 abgezogen (24 kW sind also immer steuerfrei), das Ergebnis wird nun allerdings mit 0,62 Euro multipliziert - bis 90 kW. Bis 110 kW werden die zusätzlichen 20 kW mit 0,66 Euro multipliziert. Jedes kW mehr als 110 wird schließlich mit 0,75 Euro multipliziert.

Mini-Vorteil: Die Rechnerei kostet jetzt soviel Zeit, dass es eine Weile dauert, bis man sich über das Ergebnis ärgern kann, speziell bei starken Autos. Nehmen wir einmal als Beispiel den oben genannten Audi RS6 mit seinen recht anständigen 412 kW.

Man zahlt für die ersten 24 kW nichts, die 66 kW zwischen 24 und 90 kosten 40,92 Euro, die nächsten 20 kW zwischen 90 und 110 kommen auf 13,20 Euro. Und für die "restlichen" 302 kW kommen dann noch 226,50 Euro dazu. In Summe also 280,62 Euro - pro Monat. Nach der alten Formel waren es übrigens 213,40 Euro.

Gut, 412 kW müssen nicht sein, aber auch für 110 kW (150 PS) sind nach der neuen Versicherungssteuer 54,12 Euro im Monat zu bezahlen, nach dem alten Modell waren es lediglich 47,30 Euro. Alle Beträge gelten für jährliche Zahlung. Zieht man es vor, monatlich zu bezahlen, kostet das nochmals zehn Prozent Aufschlag.

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