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Neuer Bußgeldkatalog in Deutschland
Bild von Christine Sponchia auf Pixabay

Deutliche Erhöhungen

Jetzt stehen die neuen Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland fest. An den Fahrverboten ändert sich jetzt doch nichts. Sehr wohl aber an den Geldstrafen, die sich teils verdoppelt haben.

Es gab einige Verwirrung um die Einführung des neuen Bußgeldkatalogs, die in gewohnt deutscher Manier an verwirrenden Formulierungen und unverständlichem Amtsdeutsch so manchem Entscheidungsträger einfach nicht verständlich waren. Tatsächlich lag es an einem Zitierfehler, dass die Verordnung von April 2020 für ungültig erklärt wurde. Und auch inhaltlich ruderte man stark zurück, da ursprünglich vorgesehen war, den Führerschein schon zu entziehen, wenn man innerorts um 21 km/h und außerorts um 26 km/h zu schnell unterwegs ist.

Wo man zwischen Bund und Ländern aber jetzt eine Einigung fand, war bei den Höhen der neuen Strafsätzen. Hier zeigt sich eindeutig: Schnellfahren soll künftig deutlich mehr weh tun, die Strafen wurden also extra hoch angesetzt, um eine abschreckende Wirkung zu haben. So werden alle Strafen bis zu einer Überschreitung von 20 km/h verdoppelt. 15 km/h zu schnell? Kostet künftig 30 statt 15 Euro. Bei 20 km/h muss man jetzt schon 50 statt 25 Euro berappen. Beträge, über die der gelernte Österreicher zugegebenermaßen nur lächeln kann. Wer zum Beispiel mit mehr als 40 km/h über dem erlaubten Tempolimit erwischt wird, darf statt 160 künftig 260 Euro zahlen, wobei es sich hier nur um die Sätze für Überschreitungen im Ortsgebiet handelt.

Außerorts kommt man mit bis zu 10 km/h künftig mit 20 Euro noch glimpflich davon. Bei 20 km/h zu viel sind jetzt statt 30 schon 60 Euro fällig. 40 km/h? Von 120 klettert der Betrag hier zum Beispiel auf 200 Euro.

Führerscheinentzüge gibt es weiterhin erst ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts, wobei im Wiederholungsfall schon 26 km/h reichen, um ein Fahrverbot auszusprechen. Zumindest hier ist man in Österreich noch einen Hauch humaner unterwegs.

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